Ungeziefer: Selbst Kakerlaken müssen mitunter geduldet werden

Stand:
Eine Ameisenstraße im Zimmer oder die Kakerlake im Bad ist nicht immer ein Grund, einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückzuverlangen.
Kakerlake

Das Wichtigste in Kürze:

  • In manchen Ländern sind Insekten aufgrund der klimatischen und landschaftlichen Besonderheiten üblich.
  • Ist der Ungezieferbefall unzumutbar, informieren Sie sofort den Reiseleiter oder Veranstalter.
  • Dokumentieren Sie den Befall. Machen Sie Fotos oder Videos und suchen Sie Zeugen.
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Je nach Urlaubsland und Unterkunft müssen Urlauber Ungeziefer hinnehmen, beispielsweise wenn die Belästigung durch Insekten wegen klimatischer oder landschaftlicher Besonderheiten üblich ist. Grundsätzlich gilt: In einfachen Unterkünften, insbesondere in südlichen Regionen, müssen Reisende mit vereinzelt auftretenden Ameisen und Insekten leben.

So wurden zehn Kakerlaken in einem Zimmer auf Gran Canaria für hinnehmbar erachtet (AG Bonn: Az.: 4 C 470/95 ). Ebenso wurde entschieden für eine Vielzahl von Stechfliegen am Hotelstrand in der Dominikanischen Republik.

Mangel anzeigen

Liegt jedoch ein unzumutbarer Ungezieferbefall vor, müssen sie den Mangel unverzüglich dem Veranstalter anzeigen. Dafür sollten Sie als Beweis Fotos sammeln und Zeugen suchen. Die Anzeige sollte ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen gegenüber dem Reiseleiter erfolgen, oder Sie lassen sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt.

Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, sollten Sie den Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informieren.

Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise die Hoteliers, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt.

Ersatzangebot

Der Reiseveranstalter kann daraufhin die Störung beseitigen oder Ihnen ein Ersatzangebot machen. Dieses Angebot müssen Sie nur annehmen, wenn es der von Ihnen gebuchten Unterkunft entspricht oder besser ist. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn sich die Ersatzunterkunft in einem anderen Ort befindet. Wird das Ungeziefer beseitigt oder nehmen Sie das Ersatzangebot des Reiseveranstalters an, können Sie keine Reisepreisminderung mehr geltend machen.

Reisepreises mindern

Wird der Mangel nicht beseitigt, können Sie verlangen, dass der Reiseveranstalter einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises erstattet.

Sie haben noch eine weitere Möglichkeit. Sie können dem Veranstalter in Verbindung mit der Mängelanzeige eine Frist setzen, den Mangel zu beseitigen. Dies müssen Sie ebenfalls, wie oben beschrieben, beweisen. Lässt der Veranstalter die Frist verstreichen, ohne Abhilfe zu schaffen, können Sie sich selbst ein vergleichbares Ersatzquartier suchen. Ihre Kosten für die Alternative können Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen.

Anhaltspunkte, wie viel Reisepreisermäßigung Ihnen zusteht, geben folgende Reisemängeltabellen:

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