Mehr Klarheit bei regional beworbenen Lebensmitteln

Stand:
Mehr Klarheit bei regional beworbenen Lebensmitteln
Mehr Klarheit bei regional beworbenen Lebensmitteln
Off

Fazit und Forderungen

Der Begriff „Regional“ wird von den Handelsunternehmen selbst definiert. Wichtige Kriterien wie Transportwege, Herkunft der Hauptzutaten, unabhängige Kontrollen und ebenso die Konzepte für Regionalprodukte sind verschieden beziehungsweise unterscheiden sich deutlich. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht durchwegs an klaren Vorgaben für die Regionalkennzeichnung orientieren.

Die Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln muss eindeutig und verständlich sein. Eine wichtige Basis sind daher verbindliche bundeseinheitliche Mindeststandards, ähnlich wie bei Bioprodukten. Diese sollten unter anderem beinhalten, dass bei zusammengesetzten Produkten ein Mindestanteil der regionalen Zutaten vorgeschrieben wird. Eine Zusammenfassung von Bundesländern oder größere Regionen wie Süddeutschland wäre nach unserer Meinung nach zu großräumig.

„Bundeseinheitliche Standards“ sollten gleichermaßen für alle Formen freiwilliger Regionalangaben und für Werbung mit regionaler Herkunft gelten.

Mit einheitlichen Standards könnte man dem Wildwuchs an der Vielfalt von Siegeln entgegentreten und die Glaubwürdigkeit für verlässlich regionale Lebensmittel stärken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft dies Transparenz, eine Orientierungshilfe im regionalen Zeichendschungel und Schutz vor irreführender Werbung.

Schlussendlich ist es wichtig, dass neben den Eigenkontrollen der Handelsunternehmen unabhängige Kontrollsysteme die Herkunftsangaben und Einhaltung der Kriterien regelmäßig überprüfen.

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.