Alkohol in unverpackten Lebensmitteln
Bei unverpackten Lebensmitteln, die z.B. in Bäckereien oder Cafés angeboten werden, ist keine Zutatenliste vorhanden. Die Verwendung von Alkohol sowie der Alkoholgehalt in Torten und Pralinen muss nicht ausgewiesen werden. Hier bleibt nur das Erfragen der Zutaten beim Personal.
Alkohol in kleinen Portionspackungen
Eine Zutatenliste ist auch nicht erforderlich bei kleinen Packungen, deren größte Fläche kleiner als 10 cm² ist, z.B. auf kleinen Schokofiguren, die zu Weihnachten und Ostern im Handel angeboten werden.
Weitere Informationen zur Lebensmittel-Kennzeichnung finden Sie in diesem Artikel.
Eigenschaften von Alkohol in Lebensmitteln
Alkohol wird in Lebensmitteln nicht nur wegen des Geschmacks hinzugefügt, sondern auch zu lebensmitteltechnologischen Zwecken. So wird Alkohol beispielsweise wegen seiner konservierenden Eigenschaften einem Produkt zugesetzt und macht dieses haltbarer. Damit Lebensmittel nicht verklumpen oder verkleben, wird Alkohol wie Ethanol auch als Trennmittel genutzt.
Gewöhnungseffekt beim Geschmack
In der Regel finden sich in den meisten Produkten nur geringe Mengen an Alkohol. Diese sind für Kinder gesundheitlich unbedenklich. Allerdings ist zu befürchten, dass die Kleinen sich schon frühzeitig an den Geschmack von Alkohol gewöhnen und die natürliche Hemmschwelle für den Verzehr gesenkt wird. Daher wird geraten, für Kinder keine Produkte zu kaufen, die nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken.