Woraus besteht eigentlich Currypulver?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?
Off

Currypulver ist eine der bekanntesten und beliebtesten Gewürzmischungen. Der Begriff "Curry" leitet sich vom tamilischen Wort "kari" ab, das so viel wie Soße bedeutet. In Indien hat jede Familie ihr eigenes Rezept, das von Generation zu Generation vererbt wird. Eine allgemeingültige Rezeptur gibt es nicht. "Doch Kurkuma ist in fast allen Currypulvern enthalten. Es verleiht ihm seine charakteristische gelbe Farbe", sagt Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentrale Bayern. Zudem werden häufig Koriander, Kreuzkümmel, Kardamom, schwarzer Pfeffer, Ingwer und Bockshornklee verwendet. Manche Currymischungen bestehen aus über 20 verschiedenen Komponenten. So ergibt sich eine breite Geschmacksvielfalt von süßlich-mild bis herb-scharf.

Beim Kauf von Currypulver ist es ratsam, auf die Zutatenliste zu achten. "Daran lässt sich ablesen, ob außer Gewürzen auch Salz oder Füllstoffe wie Stärke und Dextrose enthalten sind", erläutert Sabine Hülsmann. Die Ernährungsexpertin empfiehlt Gewürzmischungen ohne weitere Zusätze. Bei Bedarf lässt sich das fertige Gericht nachsalzen.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Datenschutz_vege - AdobeStock

Datenleck beim Thermomix-Rezepte-Forum: Millionen Nutzer:innen betroffen

Bei einem Cyberangriff auf das Rezept-Forum rezeptwelt.de des Thermomix-Herstellers Vorwerk sind Daten von zahlreichen Nutze :innen abgegriffen worden. Was Sie als Betroffene:r jetzt tun können und ob Sie bei einem Datenleck ein Recht auf Schadenersatz haben, lesen Sie in diesem Beitrag.
Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.