Woraus besteht eigentlich Currypulver?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?

Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?

Off

Currypulver ist eine der bekanntesten und beliebtesten Gewürzmischungen. Der Begriff "Curry" leitet sich vom tamilischen Wort "kari" ab, das so viel wie Soße bedeutet. In Indien hat jede Familie ihr eigenes Rezept, das von Generation zu Generation vererbt wird. Eine allgemeingültige Rezeptur gibt es nicht. "Doch Kurkuma ist in fast allen Currypulvern enthalten. Es verleiht ihm seine charakteristische gelbe Farbe", sagt Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentrale Bayern. Zudem werden häufig Koriander, Kreuzkümmel, Kardamom, schwarzer Pfeffer, Ingwer und Bockshornklee verwendet. Manche Currymischungen bestehen aus über 20 verschiedenen Komponenten. So ergibt sich eine breite Geschmacksvielfalt von süßlich-mild bis herb-scharf.

Beim Kauf von Currypulver ist es ratsam, auf die Zutatenliste zu achten. "Daran lässt sich ablesen, ob außer Gewürzen auch Salz oder Füllstoffe wie Stärke und Dextrose enthalten sind", erläutert Sabine Hülsmann. Die Ernährungsexpertin empfiehlt Gewürzmischungen ohne weitere Zusätze. Bei Bedarf lässt sich das fertige Gericht nachsalzen.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.