Wie muss bei Wurst die Tierart gekennzeichnet sein?

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Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?
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Bei Wurstwaren ist für viele Verbraucher die Angabe der Tierart, aus der das Produkt hergestellt wurde, ein wichtiges Kaufkriterium. Eine Orientierung bietet dabei die Bezeichnung der Wurst. "Wie die Tierart zu kennzeichnen ist, regeln die sogenannten Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs", erläutert Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dort ist festgelegt, dass eine Wurst ausschließlich von der genannten Tierart stammen muss, wenn sie zum Beispiel Rindersalami oder Putenwiener heißt.

Bei einer "Geflügelwurst" darf das Fleisch von Huhn und/oder Pute stammen. Werden noch andere Tierarten als Geflügel in einer Geflügelwurst verarbeitet, hat die Bezeichnung das deutlich zu machen. Ein solches Produkt muss dann zum Beispiel "Geflügelsalami mit Schweinefleisch" heißen. Eine Ausnahme von dieser strengen Regel gibt es allerdings: Ist "Kalb" der Bezeichnung vorangestellt, muss der Rindfleischanteil nur zu mindestens 50 Prozent aus Kalb- oder Jungrindfleisch bestehen.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.