Kuvertüre und Schokolade: Was ist der Unterschied?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?

Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?

Off

Alle, die gerne backen, kennen den Begriff Kuvertüre. Die Schokomasse wird hauptsächlich verwendet, um Torten, Gebäck und Pralinen zu überziehen. Doch was ist der Unterschied zur Schokolade? Kuvertüre besteht ebenso wie Schokolade aus Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker. "Was beide unterscheidet ist der Fettgehalt", sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern. Kuvertüre muss laut Kakaoverordnung mindestens 31 Prozent hochwertige Kakaobutter enthalten. Bei Schokolade sind es 18 Prozent. "Weil Kuvertüre mehr Fett enthält, ist sie nach dem Schmelzen flüssiger und lässt sich gleichmäßiger verarbeiten", erklärt Ernährungsexpertin Silke Noll. Wichtig ist, genau auf die richtige Temperatur der Kuvertüre zu achten. Wird sie zu warm oder zu schnell verarbeitet, erscheint der fertige Überguss grau.

Milchschokolade enthält außer Kakaoerzeugnissen und Zucker auch Zutaten aus Milch. Das kann beispielsweise Milchpulver, Butter oder Sahne sein. Gleiches gilt für Milchschokoladenkuvertüre. Auch sie ist fettreicher als die Milchschokolade und neben der Kakaobutter sorgt das Fett aus der Milch für einen besonders zarten Schmelz.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.