Kuvertüre und Schokolade: Was ist der Unterschied?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?
Off

Alle, die gerne backen, kennen den Begriff Kuvertüre. Die Schokomasse wird hauptsächlich verwendet, um Torten, Gebäck und Pralinen zu überziehen. Doch was ist der Unterschied zur Schokolade? Kuvertüre besteht ebenso wie Schokolade aus Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker. "Was beide unterscheidet ist der Fettgehalt", sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern. Kuvertüre muss laut Kakaoverordnung mindestens 31 Prozent hochwertige Kakaobutter enthalten. Bei Schokolade sind es 18 Prozent. "Weil Kuvertüre mehr Fett enthält, ist sie nach dem Schmelzen flüssiger und lässt sich gleichmäßiger verarbeiten", erklärt Ernährungsexpertin Silke Noll. Wichtig ist, genau auf die richtige Temperatur der Kuvertüre zu achten. Wird sie zu warm oder zu schnell verarbeitet, erscheint der fertige Überguss grau.

Milchschokolade enthält außer Kakaoerzeugnissen und Zucker auch Zutaten aus Milch. Das kann beispielsweise Milchpulver, Butter oder Sahne sein. Gleiches gilt für Milchschokoladenkuvertüre. Auch sie ist fettreicher als die Milchschokolade und neben der Kakaobutter sorgt das Fett aus der Milch für einen besonders zarten Schmelz.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.