Elektronische Patientenakte (ePA): Ihre digitale Gesundheitsakte

Stand:
Die elektronische Patientenakte ist die persönliche digitale Gesundheitsakte für Patient:innen. Gesetzlich Krankenversicherte können inzwischen eine App mit elektronischer Patientenakte herunterladen. Arztpraxen können sie mit aktuellen Behandlungsdaten füllen.
Eine Ärztin sitzt an einem Tisch und arbeitet mit Laptop und Tablet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte und künftig auch für privat Versicherte.
  • In die elektronische Patientenakte können Sie eigene Unterlagen zu Ihrer Gesundheit digital ablegen und Dokumente von Ihren Ärztinnen und Ärzten einstellen lassen.
  • Mit der ePA liegen Ihre Gesundheitsinformationen künftig abgesammelt an einem Ort und sind mit dem Smartphone immer dabei.
  • Nur Sie bestimmen, wem Sie Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte geben.
  • Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. 
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Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher, digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. Hier können Sie Unterlagen zu Ihrer Gesundheit, etwa ältere Arzt-und Krankenhausberichte, die Sie zuhause haben, in digitaler Form ablegen und neue medizinische Dokumente von Ihren Ärztinnen oder Ärzten einstellen lassen.

Seit 2021 können sich gesetzlich Versicherte die ePA-App ihrer gesetzlichen Krankenkasse herunterladen und die Einrichtung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Künftig sollen auch privat Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten ebenfalls schon die Möglichkeit, sich eine elektronische Patientenakte anzulegen.

Noch sind die Nutzerzahlen für die elektronische Patientenakte sehr gering. Unter ein Prozent der gesetzlich Versicherten haben sich bisher die ePA-App heruntergeladen und nur wenige Arzt-Praxen befüllen sie. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.

Ab Mitte Januar 2025 soll es für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte geben. Die Nutzung der ePA bleibt aber auch dann freiwillig. Wer die elektronische Patientenakte dann nicht nutzen möchte, kann widersprechen.

Welche Vorteile bringt Ihnen die Patientenakte?

In der elektronischen Patientenakte können Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Gesundheit dauerhaft digital speichern. Mit der ePA haben Sie immer alle Unterlagen zusammen, wenn Sie sie benötigen.

Viele Unterlagen, die heute noch in Papierform vorliegen, können zukünftig in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden und gehen Ihnen somit nicht mehr verloren.

Der Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patient:innen wird durch die elektronische Patientenakte erleichtert. Überweist Ihre Hausärztin Sie zum Beispiel an einen Facharzt, kann dieser mit Ihrer Berechtigung die zu Ihrem Behandlungsfall eingestellten Dokumente einsehen und selbst auch wiederum seinen Bericht direkt in die elektronische Patientenakte hochladen.

Die Koordination der Behandlung kann vereinfacht und verbessert werden, da Unterlagen vorhanden sind und nicht erst angefordert werden müssen. Unnötige Doppeluntersuchungen entfallen. Im Notfall liegen alle wichtigen Informationen gesammelt und schnell vor.

Als Patient:in können Sie zudem mit der elektronischen Patientenakte einfacher ärztliche Zweitmeinungen einholen, wenn die ärztlichen Unterlagen in der ePA gespeichert sind. Sie haben Ihre medizinischen Unterlagen zusammen und müssen nicht mehr in Arztpraxen oder Krankenhäusern um Einsicht in Ihre Patientenakte bitten oder erst Unterlagen anfordern.

Auch Arztwechsel werden einfacher, da Sie Ihre medizinischen Unterlagen in der ePA gespeichert haben und der neue Arzt oder die neue Ärztin dadurch einfach einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand bekommen kann. Die elektronische Patientenakte kann dadurch zu mehr Patientensicherheit beitragen.

Durch die ePA erhalten Sie und Ihre Ärztinnen und Ärzte einen besseren Überblick über Ihre:

  • Krankengeschichte
  • Befunde, Diagnosen
  • Laborwerte
  • Röntgenbilder
  • Operations- und Therapieberichte

Auch bei einem Krankenhausaufenthalt liegen Ihre Gesundheitsdaten vor und Sie können zur Einsicht berechtigen.

Welche Informationen können Sie in der digitalen Patientenakte speichern?

In die elektronische Patientenakte können Sie zum Beispiel selbst einstellen:

  • eigene medizinische Unterlagen, über die Sie bereits verfügen,
  • Gesundheits- oder Schmerztagebücher (wie Verlaufswerte zum Blutdruck oder Blutzucker) oder
  • Daten z. B. aus einem Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps
  • Kontaktdaten von Ärzten und Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • oder auch Informationen über den Aufbewahrungsort von Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Ärzte und Ärztinnen, andere Heilberufler wie etwa Physiotherapeuten, oder Krankenhäuser können mit Ihrer Berechtigung zum Beispiel folgende Behandlungsunterlagen und Dokumente einstellen:

  • Befunde und Diagnosen,
  • Arztbriefe,
  • Laborberichte,
  • Therapiepläne
  • OP-Berichte
  • Entlassberichte

 In die ePA können zudem auch eingespeichert werden:

Aktuell können in die elektronische Patientenakte noch nicht alle Unterlagen-Formate eingestellt werden. Künftig wird aber eine Vielzahl von weiteren Datei-Formaten unterstützt, so dass zum Beispiel auch Röntgenbilder, CT- und MRT-Unterlagen hochgeladen werden können. 

In die elektronische Patientenakte können Sie gängige Datei-Formate hochladen wie: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.

Das sollten Sie wissen!

Im Notfalldatensatz sind wichtige Informationen für den medizinischen Notfall abgelegt. Zum Beispiel zu

  • Allergien,
  • Unverträglichkeiten,
  • Blutgruppe,
  • chronischen Krankheiten,
  • Kontaktdaten von Ärzten und Vertrauenspersonen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen oder
  • ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort von wichtigen Dokumenten wie einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.


Und wussten Sie schon: Einen Notfalldatensatz können Sie auch jetzt schon auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin aufspeichern lassen.

In der ePA sollen künftig auch elektronische Rezepte eingespeichert werden können oder elektronische Überweisungen zur Weiterbehandlung.

Weitere Ausbaustufen mit weiteren Funktionen sind in Planung.

Wie komme ich an eine elektronische Patientenakte meiner Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte können sich die App ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte in den App-Stores bei Apple, Huawei und Google herunterladen.

Nutzen können Sie die ePA mit einem mobilen Endgerät wie einem Smartphone oder einem Tablet. Bei der Gematik finden Sie eine Übersicht über die ePA-Apps der Krankenkassen.

Technische Voraussetzungen

Das Betriebssystem des Smartphones oder Tablets muss mit der App kompatibel sein. In der Regel benötigen Sie ein Android-Smartphone (mindestens Android 8) mit Near Field Communication Funktion (NFC) oder ein iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13).

Außerdem benötigen Sie eine sicher zugestellte, gültige und NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) und die dazugehörige PIN. Für die PIN-Zustellung müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. Hierfür gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Möglichkeiten.

Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse und Ihre Krankenversicherungsnummer.

Log-in

Sie haben 2 Möglichkeiten, sich anzumelden:

  1. mit einer PIN und der persönlichen NFC-fähigen Gesundheitskarte oder
  2. mit einer Zwei-Faktor-Authentisierung

Bei der zweiten Lösung ist die ePA ist mit Ihrem Smartphone gekoppelt. Als zweiten Faktor benötigen Sie ein Passwort, das Sie im Registrierungsprozess vergeben. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.

Was ist, wenn ich kein Smartphone oder Tablet habe?

Die elektronische Patientenakte ist auf die Nutzung mit Smartphone oder Tablet zugeschnitten. Dennoch können auch Versicherte ohne Smartphone oder Tablet eine elektronische Patientenakte nutzen, allerdings nur mit eingeschränkten Funktionen. Die elektronische Patientenakte kann auch mit eingeschränkten Funktionen auf Desk-Top PC und Laptop verwaltet werden.

Die ePA beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen auch hierzu

  • Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und
  • einen persönlichen PIN von der Krankenkasse.

Die elektronische Patientenakte wird dann beim nächsten Arztbesuch durch Ihre Freigabe aktiviert.

Wer kann meine Patientenakte einsehen?

Manche Versicherte befürchten, durch die elektronische Patientenakte zum gläsernen Patienten zu werden. Andere befürchten, Zugriffe von Krankenkassen, Versicherern und anderen gewerblichen Anbietern.

Wichtig zu wissen ist: Nur Sie selbst können die elektronische Patientenakte jederzeit einsehen, Inhalte einfügen oder löschen. Und: Ausschließlich Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann.


Dritte, wie Ärzte und Ärztinnen, bei denen Sie in Behandlung sind, können nur Einsicht in Ihre elektronische Patientenakte nehmen, wenn sie von Ihnen eine Berechtigung erhalten. Ohne eine von Ihnen erteilte Zugriffsberechtigung können Ihre Daten aus der ePA in der Arztpraxis nicht ausgelesen werden.

Für einen Zugriff auf Ihre Patientenakte müssen sich die berechtigten Leistungserbringer vor dem Lesen oder dem Befüllen der ePA erst mit ihrem Heilberufsausweis authentifizieren.

Haben Sie die Berechtigung erteilt, kann der Arzt oder die Ärztin zum Beispiel Ihre Patientenunterlagen zu Ihrem aktuellem Behandlungsfall in die elektronische Patientenakte laden oder den Medikamentenplan aktualisieren oder bereits dort befindliche Unterlagen für Ihre Behandlung einsehen.

Die Berechtigung für die Ärzte und Ärztinnen können Sie jederzeit widerrufen oder auch zeitlich begrenzen. So können Sie einer Ärztin die Zugriffsberechtigung nur für den Tag des Behandlungstermins geben, aber auch für einen längeren Zeitraum.

Sie können die Berechtigung des Arztes zur Einsicht in Ihre ePA auf bestimmte Dokumente beschränken. Es ist auch möglich, nur einzelne Dokumente auszuwählen und Behandelnden Einsicht in diese ausgewählten Dokumente zu gewähren. Ein Beispiel: Wenn Sie also nicht möchten, dass Ihr Orthopäde etwas über Befunde Ihres Kardiologen erfährt, dann können Sie die entsprechenden Dokumente für ihn sperren oder nicht freigeben.

Krankenkassen können nicht in Ihrer ePA lesen und können daher nicht Einsicht in Ihre elektronische Patientenakte nehmen. Das ist auch technisch nicht vorgesehen. Sie haben lediglich ein Schreiberecht, zum Beispiel zum Einstellen von Abrechnungsunterlagen - wenn Sie dafür eine entsprechende Berechtigung erteilt haben.

Kann ich meine elektronische Patientenakte löschen?

Sowohl einzelne Daten als auch die komplette ePA können Sie jederzeit löschen.

Was ist, wenn ich die Krankenkasse wechsele? Bei einem Wechsel der Krankenkasse nehmen Sie Ihre elektronische Patientenakte mit.

Wie und wo werden meine Gesundheitsdaten gespeichert?

Die Daten Ihrer elektronische Patientenakte werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Die Server sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Jeder Datenverarbeitungsschritt in einer Akte wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der so genannten Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU), ausgeführt.

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

Der Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Die Anforderungen an die Datensicherheit der elektronische Patientenakte sind daher sehr hoch. Die Inhalte sind verschlüsselt, so dass niemand außer Ihnen und den von Ihnen Berechtigten Inhalte lesen können.

Bevor ein Anbieter eine ePA anbieten darf, muss ein umfangreicher Zertifizierungsprozess entsprechend den Spezifizierungen der Gematik GmbH durchlaufen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Begutachtung darf die Akte angeboten werden. Der Zertifizierungsprozess wird bei sicherheitsrelevanten Veränderungen wiederholt.

Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.

Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert und können von Ihnen ab der Aktivität drei Jahre lang eingesehen werden. Durch die Protokollierung der Aktivitäten in der elektronischen Patientenakte könnten auch unberechtigte Zugriffe nachvollzogen werden.

Um bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten, kommt es aber auch darauf an, dass Sie die Sicherheitsupdates Ihres Handys regelmäßig durchführen. Zudem ist es erforderlich, dass in den Arztpraxen ein hoher Datensicherheitsstandard bei der eigenen EDV eingehalten wird.

Wichtige Begriffe

  • Gematik: Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, 2005 begründet, zur Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Infrastruktur. Gesellschafter sind das Gesundheitsministerium, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Ärztekammern, der Deutsche Apothekenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigungen.
  • Telematikinfrastruktur: "Telematik" ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik". Telematik bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens. Der sichere Austausch von Informationen soll durch ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang erhalten, gewährleistet werden.

Wichtig zu wissen!

  1. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig.
     
  2. Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte und können selbst bestimmen, welche Daten sie darin ablegen (lassen) möchten und welche Arztpraxis (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte), welche Apotheke, welches Krankenhaus, welcher Heilberufler z. B. Pysiotherapeut:innen darauf zugreifen darf.
     
  3. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Mit der elektronischen Patientenakte 2.0 bestimmen nur Versicherte selbst, wer welche Dokumente sieht. Versicherte können für jedes in der ePA gespeicherte Dokument genau festlegen, wer darauf zugreifen kann (sogenanntes feingranulares Berechtigungsmanagement). Den Dokumenten können zudem verschiedene Vertraulichkeitsstufen zugewiesen werden.

  • Patient:innen können eine Person ihres Vertrauens als Vertreter:in für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie selbst, zum Beispiel durch Krankheit, daran gehindert sind, oder bei Personen, die die ePA selbst nicht bedienen können. So können erwachsene Kinder zum Beispiel die elektronische Patientenakte von betagten oder erkrankten Eltern auf deren Wunsch hin verwalten.
  • Die ePA kann bei einem Krankenkassenwechsel einfach zur neuen Krankenkasse mitgenommen werden.
  • Künftig können auch freiwillig Daten pseudonymisiert und verschlüsselt für die medizinische Forschung freigegeben werden, damit diese Daten für eine bessere Gesundheitsversorgung genutzt werden können.

Was ändert sich bei der ePA?

Ab Ende 2024 soll es für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte geben. Ziel ist, dass bis Ende 2025  80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte erhalten.

Neu ist dabei: Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das sogenannte Opt-Out-Prinzip. Möchten Sie die elektronische Patientenakte nicht nutzen, können Sie der Nutzung widersprechen.

Die Nutzung der ePA und ihre Befüllung soll dabei grundlegend vereinfacht werden. So sollen zum Beispiel Daten aus Behandlungssituationen oder der Nutzung von digitalen
Gesundheits- und Pflegeanwendungen automatisiert in die ePA übertragen werden können.

Gesetzlich Versicherte sollen ab dem 1. Juli 2024 über die Möglichkeit verfügen, pseudonymisierte und verschlüsselte Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte freiwillig an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit freizugeben.

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