Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher, digitaler und lebenslanger Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeut:innen und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Auch Sie selbst können dort Gesundheitsdaten einspeichern.
Auch privat Versicherte können eine elektronische Patientenakte nutzen, wenn ihre private Krankenversicherung die Möglichkeit einer ePA bietet. Hierzu gibt es aber keine Verpflichtung.
Gut zu wissen: Die Nutzung der ePA bleibt auch weiterhin freiwillig. Wer sie nicht nutzen möchte, kann bereits dem Anlegen der ePA widersprechen. Sie können aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt der ePA widersprechen. Ihre Entscheidung gegen die ePA oder den teilweisen Zugriff darauf darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Gesundheitsversorgung haben.
Wann startet die ePA?
Ab dem 29. April wird die elektronische Patientenakte (ePA) in ganz Deutschland eingeführt. Zuvor wurde sie bereits in einigen Modellregionen getestet. Jetzt bekommen alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nach und nach die nötigen Software-Updates für die ePA. Das kann noch einige Zeit dauern. Spätestens ab Oktober soll die ePA dann überall einsatzbereit sein und für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtend genutzt werden. Bis dahin sollten sich die medizinischen Einrichtungen gut vorbereiten: Sie sollten ihre Technik anpassen, ihr Team schulen und die ePA in den Arbeitsalltag einbauen.
Was heißt das für Patienten und Patientinnen?
Ab dem 29. April kann es losgehen – aber nicht überall sofort. Bis die ePA in Ihrer Arztpraxis richtig genutzt wird, kann es noch dauern. Die ePA wird Schritt für Schritt eingeführt, weil Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser erst nach und nach die nötigen Software-Updates bekommen. Das heißt:
- In manchen Praxen kann schon bald ein erstes Dokument in Ihre ePA gestellt werden,
- in anderen dauert es noch länger.
Es geht also nach und nach los – und nicht überall gleichzeitig.
Wer bekommt eine ePA?
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA. Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden sorgeberechtigte Eltern, ob das Kind eine ePA haben soll und verwalten sie auch.
Das sollten Sie wissen:
- Ihre ePA ist am Anfang fast leer, enthält also noch keine Arztberichte, Befunde etc.
- Wenn Sie keinen Widerspruch dagegen eingelegt haben, enthält die ePA aber von Beginn an die Abrechnungsdaten Ihrer Ärztinnen und Ärzte, die Ihre Krankenkasse für Sie in die ePA hochgeladen hat.
- Nach und nach kommen Daten durch Behandlungen oder eigene Einträge hinzu.
- Im Laufe der Zeit entsteht ein Überblick über Ihre Gesundheit. Je vollständiger Ihre ePA ist, desto größer ist der Mehrwert für Ihre medizinische Versorgung.
- Derzeit sind noch nicht alle Funktionen nutzbar. Die ePA wird immer weiter ausgebaut.
Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte?
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA möchten, Bedenken wegen der Datensicherheit haben oder noch abwarten wollen, wie sich die ePA entwickelt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
- Sie müssen Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie die ePA nicht möchten.
- Widersprechen können Sie auf verschiedenen Wegen: online, schriftlich oder auch telefonisch. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür.
- Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird diese gar nicht erst erstellt.
- Doch auch wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, können Sie widersprechen. Die ePA mit den darin enthaltenen Daten wird dann wieder gelöscht.
- Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt.
Wie sicher ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte speichert wichtige Gesundheitsdaten, die besonders geschützt werden müssen, um Missbrauch, Diskriminierung oder Vertrauensverlust im Gesundheitssystem zu vermeiden. Trotz eines hohen Sicherheitsniveaus, das von der gematik und vom BSI vorgegeben wurde, gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher Schwachstellen. Grundsätzlich sind die Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) für die ePA hoch. Bereits im Oktober 2024 hatte ein Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie das Sicherheitskonzept geprüft und als angemessen befunden.
Der Chaos Computer Club entdeckte im Dezember 2024 allerdings Lücken, durch die Angreifer mit gefälschtem Praxisausweis oder gefälschten Gesundheitskarten auf Gesundheitsdaten hätten zugreifen können. Diese Sicherheitslücken waren zum Beispiel möglich durch
- die unverschlüsselte Kartennummer auf der elektronischen Gesundheitskarte,
- Mängel im Kartenausgabeprozess für sogenannte Instituts-und Heilberufsausweise und
- den Erwerb gebrauchter Konnektoren. Das sind Geräte, die Zugang zur Infrastruktur des Gesundheitswesen gewähren.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde von der Gematik bei diesen Sicherheitslücken nachgebessert und weitere Schutzmaßnahmen getroffen. Hier die wichtigsten Punkte einfach erklärt:
- Zugang zur ePA ist besser geschützt: Es reicht nicht mehr, nur die Kartennummer der elektronischen Gesundheitskarte zu kennen. Zusätzlich werden z. B. auch die Versicherungsnummer und andere Merkmale der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigt. Damit kann man nur dann auf die ePA zugreifen, wenn die echte Versichertenkarte vor Ort vorliegt.
- Ungewöhnliche Zugriffe werden erkannt: Es gibt Regeln, wie oft Einrichtungen auf ePAs zugreifen dürfen – abhängig von ihrer Größe. Wenn etwas Verdächtiges passiert, kann der Zugang gesperrt werden, bis alles geprüft ist.
- Mehr Sensiblisierung bei Anwendern: Beim Herausgeben und Nutzen von (Praxis)-Ausweisen und Hardware der Telematikinfrastruktur (TI) soll jetzt stärker darauf geachtet werden, Missbrauch zu verhindern. Zusätzlich gibt es weitere Maßnahmen, die verhindern sollen, dass gestohlene oder verkaufte Praxisausweise weiterverwendet werden.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen sollen mögliche Angriffsszenarien verhindert werden. Zusammen mit dem BSI werden weitere Maßnahmen entwickelt, um missbräuchliche Zugriffe künftig noch besser zu erkennen, zu verhindern und zu sanktionieren.
Wie wird das Sicherheitskonzept für die ePA umgesetzt?
- Die Daten werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.
- Sie sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
- Jeder Datenverarbeitungsschritt in einer Akte wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der so genannten Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU), ausgeführt.
- Alle ePA-Apps müssen ein Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen.
- Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.
- Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert und können von Ihnen ab der Aktivität drei Jahre lang eingesehen werden. Dadurch würden auch unberechtigte Zugriffe nachvollziehbar.
Auch bei umfassenden Sicherheitsvorkehrungen ist aber wichtig zu wissen, dass keine IT-Infrastruktur vollständig vor Angriffen geschützt ist. Das Risiko, Opfer eines Cyberangriffs zu werden, lässt sich nie vollständig ausschließen.
Der Schutz der elektronischen Patientenakte hängt neben der Technik auch davon ab, wie sorgfältig alle Beteiligten im Gesundheitswesen mit den Zugängen zur besonderen Telematikinfrastruktur, dem Netz zu den Gesundheitsdaten, umgehen. Auch Arztpraxen und Krankenhäuser müssen dafür sorgen, dass bei der eigenen EDV die Datensicherheitsstandards eingehalten werden. Und auch Versicherte selbst sollten regelmäßig Sicherheitsupdates auf ihren Handys durchführen.
Letztlich ist entscheidend, dass die Sicherheit regelmäßig überprüft, neue technische Schutzmaßnahmen umgesetzt und mögliche Sicherheitslücken schnell erkannt und behoben werden. Nur so lässt sich der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten kontinuierlich gewährleisten.
Welche Vorteile bringt mir die Patientenakte?
In der elektronischen Patientenakte können Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Gesundheit dauerhaft digital speichern. So haben Sie immer alles an einem Ort und können Ihre Gesundheitsdaten jederzeit einsehen.
Die ePA hat eine Reihe von Vorteilen:
- Sie erleichtert den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patient:innen, da Unterlagen vorhanden sind und nicht erst angefordert werden müssen.
- Unnötige Doppeluntersuchungen entfallen. Im Notfall liegen alle wichtigen Informationen gesammelt und schnell vor. Ärztinnen und Ärzte haben einen besseren Überblick über Ihre Krankengeschichte. Überweist Ihre Hausärztin Sie zum Beispiel an einen Facharzt, kann dieser die Dokumente zu Ihrem Behandlungsfall einsehen und seinen eigenen Bericht direkt in die elektronische Patientenakte hochladen.
- Sie können einfacher ärztliche Zweitmeinungen einholen.
- Arztwechsel werden einfacher.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt liegen Ihre Gesundheitsdaten vor, wenn Sie dem Zugriff des Krankenhauses nicht widersprechen.
Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?
- Datensicherheit
Ein Hauptkritikpunkt an der ePA ist die Sicherheit der zentral gespeicherten Gesundheitsdaten. Obwohl die ePA durch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen geschützt ist, besteht immer ein gewisses Restrisiko, dass Daten gehackt oder missbraucht werden könnten. - Technische Anforderungen und mögliche Störungen
Die ePA ist auf eine stabile technische Infrastruktur angewiesen. Systemausfälle, technische Fehler oder eine langsame Internetverbindung können den Zugriff auf die Patientenakte erschweren oder sogar unmöglich machen. - Eingeschränkter Zugang für bestimmte Patientengruppen
Menschen ohne geeignetes Endgerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet oder Computer) haben keinen eigenständigen Zugriff auf ihre ePA und sind auf die Hilfe Dritter angewiesen. Außerdem haben nicht alle Patient:innen ausreichende technische Kenntnisse, um die ePA über die ePA-App sicher und effektiv nutzen zu können. - Zugriffssteuerung und Freigabe von Dokumenten
In der ePA können einzelne Dokumente oder Ordner nicht ausschließlich nur für bestimmte Arztpraxen freigegeben werden. Das heißt: Ein medizinisches Dokument kann entweder von allen berechtigten Einrichtungen eingesehen werden – oder Sie können es verbergen, so dass nur Sie selbst Zugriff darauf haben.
Als Nutzer:in sollten Sie zudem wissen, dass Informationen zu Erkrankungen an verschiedenen Stellen in der ePA gespeichert sein können, auch in den Abrechnungsdaten der Krankenkasse oder in der Medikationsliste. Dabei kann die Medikationsliste entweder nur komplett freigegeben werden oder komplett gesperrt werden, einzelne Medikamente können nicht gesperrt werden.
Wer bestimmte Diagnosen nicht teilen möchte, muss die Freigaben an allen betroffenen Stellen einzeln einstellen. Alternativ bleibt nur die Option, dieser Arztpraxis den Zugriff auf die ePA komplett zu verweigern. Dann können jedoch auch keine Behandlungsergebnisse durch diese Arztpraxis in die eigene ePA übermittelt werden.
Wie kann ich die elektronische Patientenakte nutzen?
Sie nutzen die elektronische Patientenakte mit der speziellen ePA-App Ihrer Krankenkasse oder mit dem Laptop oder Desktop-PC mit dem ePA-Client. Letzteres ist aber erst ab Mitte Juli 2025 möglich. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet eine eigene ePA-App an. Diese können Sie über die gängigen App Stores bei Apple, Huawei und Google downloaden und auf Ihrem digitalen Endgerät installieren.
Das brauchen Sie, wenn Sie die ePA-App für Smartphone oder Tablet oder den ePA-Client für PC nutzen wollen:
- Smartphone oder ein Tablet mit Betriebssystem ab Android 10 oder ab iOS 16 oder
- Desktop-PC oder Laptop mit Betriebssystemen wie Windows, macOS und gegebenenfalls Linux sowie ein
- Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur, wenn Sie den PC nutzen.
Sie müssen die ePA-App zuerst freischalten, bevor Sie sie nutzen können. Dafür müssen Sie ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen. Die genauen Schritte können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.
Um sich zu registrieren und anzumelden, brauchen Sie in der Regel Ihre NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder die GesundheitsID, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Die Zusendung der PIN müssen Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Mit der App können Sie beispielsweise:
- Dokumente hoch- oder runterladen, anzeigen, verbergen und löschen,
- Widersprüche erteilen und widerrufen, etwa für die Zugriffsberechtigung einzelner Leistungserbringer oder die freiwillige Datenspende zu gemeinwohlorientierten Zwecken,
- Zugriffsberechtigung und Zugriffsdauer von Leistungserbringern festlegen,
- Vertretungen erstellen und wieder entziehen,
- die ePA einer anderen Person verwalten, wenn Sie dazu berechtigt sind,
- Zugriffe auf die ePA anhand der Protokolldaten kontrollieren
- die Nutzung der ePA beenden und alle Daten löschen.
Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen?
Ja, das geht, allerdings nur eingeschränkt. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist auf die Nutzung mit digitalen Endgeräten ausgelegt. Versicherte ohne Smartphone, Tablet oder Computer können die ePA dennoch nutzen, sie müssen aber mit Einschränkungen leben und können sie ePA dann nur passiv nutzen.
Das bedeutet: Sie können keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten, und Widersprüche müssen über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse erklärt werden.
Arztpraxen, Krankenhäuser und andere autorisierte medizinische Einrichtungen befüllen dann automatisch Ihre ePA mit den erforderlichen Gesundheitsdaten und haben im Behandlungszusammenhang Zugriff darauf.
Mit dem Einlesen der Gesundheitskarte in der Arztpraxis erhält Ihr Arzt oder Ihre Ärztin automatisch für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA.
Wenn Sie einzelne Ärzte oder Leistungserbringer ausschließen oder einzelne Dokumente verbergen möchten, geht das nur über die App oder über die Ombudsstelle bei der Krankenkasse.
Alternativ können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung benennen. Ihre Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsrechte, die Sie bei Nutzung der ePA-App hätten. Ihre Vertretung kann dann über ein passendes Endgerät Leistungserbringern Zugriff gewähren oder entziehen. Ihre Vertretung kann jedoch Ihre ePA nicht löschen und keine weiteren Vertretungen benennen oder widerrufen.
Ihre Vertretung benennen Sie bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse.
Die Krankenkassen sollen sogenannte Ombudsstellen einrichten, die gesetzlich Versicherte, insbesondere auch Menschen ohne geeignetes Endgerät,
- bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte unterstützen und
- über Rechte und Ansprüche informieren.
- Zudem sollen Sie Widersprüche, zum Beispiel zu Zugriffsberechtigungen oder der freiwilligen Datenspende, entgegennehmen und diese technisch in der ePA umsetzen.