Gericht verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern
Gegen die COM Office GmbH mit ihrer Internetseite Standesamt24.de hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen irreführender Werbung erfolgreich am Landgericht Berlin geklagt (Az. 52 O 33/20). Die Seite erweckte zu sehr den Eindruck eines offiziellen Behörden-Portals. Ihre Dienstleistungen bietet die Firma jetzt auf der Seite Antrag24.de an. Dort kostet das Beschaffen einer beliebigen Urkunde 34,90 Euro (Stand: 2. Februar 2024). Wer zum Beispiel eine Geburts- und Sterbeurkunde direkt bei einem Standesamt beantragt, zahlt dafür meist nur 10 bis 12 Euro.
Sozialversicherungsausweis: Kostenlos bei der Krankenkasse
Die Internetseite mein-sozialversicherungsausweis.de wirbt mit einem Sofort-Antrag des Sozialversicherungs-Ausweises "ganz ohne Amtsdeutsch und Papierkram" (Stand: 2. Februar 2024). Ein "Online-Assistent" leitet Schritt für Schritt durch das Formular, das anschließend an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet wird. Für diesen Service verlangt die Black Forest Verlag GmbH als Betreiberin fast 20 Euro. Genauso wie die Luckylama GmbH auf ihrer Internetseite sozialversicherungsausweis.info.
Diese Kosten können Sie sich allerdings sparen. Denn bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis kostenlos.
Ratgeber statt Führungszeugnis
Die Betreiber der Internetseiten amtsweg.info, dienstweg.info, fuehrungszeugnis-beantragen.de oder auch selbstauskunft-anfordern. de stellen für 13 Euro eine PDF-Datei zur Verfügung, in der erklärt wird, wie man ein Führungszeugnis beantragt.
Dabei bekommen Sie sämtliche nötigen Infos auch kostenlos. Das Bundesjustizamt stellt alle Fragen und Antworten zur Verfügung, inklusive Link zum Beantragen des Führungszeugnisses.
Wer nicht genau liest, könnte meinen, auf einer der Seiten sein Führungszeugnis beantragen zu können. Das ist allerdings nicht der Fall.
Nachsendeantrag: Teurer als die Deutsche Post
Wer umzieht und nicht allen seine neue Anschrift mitteilt, kann bei der Deutschen Post einen Nachsendeservice beauftragen. Auch in diesem Bereich gibt es Dienstleister, die das teils wesentlich teurer als die Post selbst anbieten. Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtet von 99 Euro, die er auf nachsendeauftrag-direkt.com bezahlen sollte. Die gleiche Leistung bietet die Post auf ihrer eigenen Internetseite für 26,90 Euro an.
Die andere Internetseite ist ähnlich gestaltet wie die der Post und kann leicht verwechselt werden. In kleiner grauer Schrift erklärt der Anbieter, ein "von Zustelldiensten unabhängiger Service" zu sein, "der in Ihrem Auftrag den Nachsendeauftrag [...] bei diversen Zustelldiensten einrichtet". Betreiber ist laut Impressum die DPS Digital Post Service GmbH.
Vorsicht bei Angeboten, mit denen Sie sich selbst strafbar machen
Hin und wieder tauchen auch Angebote auf, mit denen Sie sich selbst strafbar machen können – wenn eine Internetseite zum Beispiel mit einem Führerschein ohne Fahrprüfung wirbt. Falls Sie dort einen Führerschein kaufen, wäre das Urkundenfälschung.
Unklar ist allerdings auch, ob Sie nach dem Bezahlen überhaupt Ware erhalten. Außerdem müssen Sie einige persönliche Daten und ein Foto an die Anbieter senden. Die könnten diese dann auch für andere Zwecke missbrauchen, zum Beispiel in Ihrem Namen Straftaten begehen. Also: grundsätzlich Finger weg!
Offizielle Dokumente online beantragen: Darauf können Sie achten
- Um am Ende nicht doppelt zu bezahlen, prüfen Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob Sie die benötigten Unterlagen dort online anfordern können. In der Regel bieten die Ämter das nämlich ohne zusätzliches Entgelt an.
- Wenn Sie etwas über Suchmaschinen wie Google, Bing, Ecosia etc. suchen, sind die ersten Treffer der Suchergebnisse oft mit "Anzeige" oder "Werbung" gekennzeichnet. Wenn Sie so einem Link folgen, sehen Sie auf der Internetseite genau hin und lesen Sie die Angebote aufmerksam!
- In einigen Fällen ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite von Behörden oder Ämtern befinden. Überprüfen Sie deswegen im Impressum, ob sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind.
- Wenn Gebühren verlangt werden, lesen Sie genau, wofür. Schauen Sie dazu auch ins Kleingedruckte (AGB).
- Sollten Sie überraschend eine Rechnung oder Mahnung erhalten, lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Verbraucherzentrale beraten. Möglicherweise wurde gegen die Button-Lösung verstoßen oder das Widerrufsrecht nicht richtig umgesetzt.
- Machen Sie Screenshots des Bestellvorgangs und bringen Sie diese sowie E-Mails oder andere Dokumentationen zu einer Beratung mit.