Fremde missbrauchen die Identitäten von Verbraucher:innen in diversen Bereichen. Mithilfe der ergaunerten Daten werden im Internet kostenpflichtige Abos abgeschlossen, Nutzerkonten eingerichtet und Waren bestellt. So können Sie sich schützen.
Welche Gefahren birgt Identitätsdiebstahl?
Wer jemand anderem die Identität stiehlt, kann damit schnell hohen Schaden anrichten. Hierfür werden persönliche Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern benutzt, um sich auf fremde Kosten bei einem Online-Dienst anzumelden oder Verträge zu schließen. Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zeigen unter anderem
- unberechtigt abgeschlossene Abonnements für Video-Streaming-Dienste oder Dating-Portale,
- die unautorisierte Einrichtung von kostenpflichtigen Mailkonten
- bis hin zu im Namen der geschädigten Verbraucher getätigten Warenbestellungen über Shopping-Plattformen.
Die Btroffenen erfahren meist erst vom Identitätsdiebstahl, wenn sie Rechnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto entdecken.
Welche Formen von Identitätsmissbrauch gibt es?
Die Marktwächter-Teams der Verbraucherzentralen haben etliche Beispiele für den Missbrauch von Verbraucherdaten gesammelt:
- Unbefugte nutzen die Daten, um beispielsweise Hörbücher oder Software einzukaufen. Die erworbenen Hörbücher oder Lizenzschlüssel für Software können dann von Kriminellen weiterverkauft werden.
- Auch kostenpflichtige Streaming-Dienste werden vielfach in fremden Namen gebucht, wie Fälle im Frühwarnnetzwerk zeigen.
- Unbekannte schließen mit gestohlenen Verbraucher:innen-Daten Abos für teure Online-Dating-Portale oder Premium-Mail-Konten ab.
- Es gab auch Fälle, dass Beträge über die Handyrechnung abgebucht wurden. Angeblich hatten Verbraucher:innen erst ihre Handynummer an einen angeblichen Facebook-Freund weitergegeben, dann eine PIN auf ihr Handy erhalten, mit der sie unwissentlich eine Zahlung freigaben und diese ebenfalls ihrem angeblichen Facebook-Freund mitgeteilt.
- Unbefugte kaufen im Namen der ahnungslosen Verbraucher:innen bei Onlinehändlern ein.
- In einigen Fällen berichten Verbraucher:innen, dass Dritte beispielsweise ihre Payback-Punkte eingelöst oder ihre Kundenkonten auf Marktplätzen vermutlich gehackt und über ihr Profil eingekauft haben.
- Mit ergaunerten Identitäten abgeschlossene Mobilfunkverträge zählen ebenfalls zum Identitätsdiebstahl. Verbraucher:innen erfuhren von dem Betrug durch Willkommensschreiben sowie durch Zahlungsaufforderungen der Firmen. Dazu gibt es inzwischen ein BGH-Urteil.
- Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen versuchen Verbraucher:innen zu überreden, ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente wollen die Betrüger heimlich einen Kredit bei einer Bank auf Ihren Namen beantragen. Das Geld wird dann an die Betrüger ausgezahlt. Wie Sie sich schützen was können Sie tun können, erfahren Sie in unserer Verbraucherwarnung.
Persönliche Daten können unter anderem über Phishing-E-Mails oder Datenlecks bei Unternehmen in die Hände von Kriminellen gelangen. Für Betroffene bleibt häufig unklar, wie die Täter an ihre digitalen Identitäten gelangt sind und in welchem Umfang diese nun genutzt oder weitergegeben werden.
Beispiele für drohende Schäden
Ein Verbraucher hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt er. Umso erstaunter ist er, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihm verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und der Verbraucher keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Kaufpreise.
Auf dieser Sonderseite finden Sie Infos rund ums Inkasso.
Eine Verbraucherin erhält über Facebook eine Freundschaftsanfrage von einer vermeintlichen Freundin. Tatsächlich wurde der Account der Freundin gehackt und wird nun von Kriminellen verwendet. Die Kriminellen geben also vor, die Freundin zu sein und bitten die Verbraucherin um Hilfe. Der Verbraucherin werden Codes auf ihr Smartphone zugeschickt, die sie per Facebook an die Kriminellen weiterleiten soll. Bei diesen Codes handelt es sich um Bezahl-Codes, die im Hintergrund abgebucht und später auf der Mobilfunkrechnung der Verbraucherin abgerechnet werden. Schaden: 900 Euro.
Tipp zum Schutz: Wenn die Liste der Freunde nicht öffentlich ist, ist ein Facebook-Profil für diese Betrugsmasche deutlich schwieriger ausnutzbar. Infos finden Sie auf checked4you.de, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW.
Der Verbraucher denkt, er testet für ein Marktforschungsinstitut im Rahmen einer Umfrage das Video-Ident-Verfahren einer Bank. In Wirklichkeit eröffnet er ein reales Konto auf seinen Namen, das von Betrügern für Geldeingänge von Fakeshops oder ähnlichen Betrügereien genutzt werden soll. Schaden: Eine drohende Anklage wegen leichtfertiger Geldwäsche.
Weitere Infos zu dieser Betrugsmasche lesen Sie in diesem Artikel.