Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband beantwortet hier die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie.
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Kann ich mich noch für die Klagen anmelden?

Sie können sich nicht mehr für die Klagen gegen primastrom und voxenergie anmelden. Der vzbv hat die Verfahren nach einem außergerichtlichen Vergleich beendet. Aber: Auch wenn Sie sich nicht teilgenommen haben, können Sie profitieren. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Worum ging es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen hatten sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv hat gegen primastrom und voxenergie geklagt, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

Welche Ziele verfolgten die Klagen?

Mit den Klagen sollte verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben. Auch ohne eine gerichtliche Bestätigung konnte der vzbv durch einen Vergleich faire Konditionen für Kund:innen erreichen. Er hat die Klagen daraufhin zurückgenommen.

Was ist das Ergebnis der Klagen gegen primastrom und voxenergie?

Der vzbv hat sich umfassend mit primastrom & voxenergie verglichen und so eine schnelle und für die betroffenen Verbraucher:innen sehr vorteilhafte Lösung gefunden. Details zu den Vergleich und wie Sie davon profitieren können, finden Sie auf der Seite zum Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Ihre Verbraucherzentrale vor Ort berät Sie bei individuellen Problemen, insbesondere

  • bei Fragen zu Abrechnungen oder
  • wie Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag durch Widerruf oder Kündigung beenden können.

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen für die Rechnungskorrektur und Auszahlung von Guthaben überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.