Workshop: Wer weiß was - spielerisch den Umgang mit Geld lernen

Stand:
Buchen Sie unser Workshop Angebot: wer weiß was – spielerisch den Umgang mit Geld lernen, wenn Sie mit Ihrer Lerngruppe den Umgang mit dem ersten eigenen Geld mit unserer Expertise thematisieren und vertiefen möchten.

Wir spielen das große Würfelspiel (2x2 Meter) mit Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 9. Die Teilnehmer werden in vier Gruppen aufgeteilt. Ein Würfel entscheidet, wie viele Felder eine Gruppe vorangehen darf. Während des Spielverlaufs diskutieren die Gruppen und beantworten Fragen aus den Themenfeldern Recht, Finanzen, Versicherungen und Digitales. Auf besonderen Psst…-Feldern dürfen alle mitspielen. Hier geht es darum, einen Begriff zu erklären, den die Mitspieler erraten müssen. Gewonnen hat die Gruppe, die als erstes im Ziel ist.

Wir spielen das Spiel am Ende eines Projekttages zum Umgang mit dem ersten eigenen Geld. Wir kommen damit aber auch gerne in Klassen, die sich bereits im Verbraucherbildungsunterricht mit den genannten Themen auseinandergesetzt haben.  

 

Zielgruppe: ab 9. Klasse; Sek. II; junge Erwachsene und Berufsstarter

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten Spiel

Themengebiet: Finanzen

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

Off

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.