Die erste eigene Wohnung: Was beachten?

Erste eigene Wohnung: Hier findest du Online-Vorträge rund um den Start in deine Selbständigkeit.
Fokuswoche Ziele erste eigene Wohnung
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Endlich raus aus dem Elternhaus? Wohnungssuche, Mietkosten, Umzugsorga –es gibt viel zu tun, wenn du in deine erste eigene Wohnung ziehst. Was du wissen solltest, auf was du achten musst, wie du dich am besten vorbereitest und den Umzug planst – darüber informieren wir im kostenlosen Online-Vortrag. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Wie du die Wohnungssuche und Besichtigung gut vorbereitest
  • Worauf du bei der Suche achten solltest und welche Kosten auf dich zukommen
  • Was bei Einzug und Ummeldung zu erledigen ist
  • Welche Verträge und Versicherungen wichtig sind
  • Wie du den Umzug vorbereiten kannst
     

Termine und Anmeldung

Sobald die Termine für die nächste Fokuswoche Ziele feststehen, findest du diese hier.

Erste eigene Wohnung

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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.