Zu hoch, zu uneinheitlich: Inkassogebühren auf dem Prüfstand

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen von Betroffenen

Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen von Betroffenen

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Das Problem unangemessener Inkassoforderungen ist für die Verbraucherzentralen noch lange nicht gelöst. In einer weiteren bundesweiten Aktion stellen die Verbraucherschützer jetzt gezielt die Gebührenpraxis der Inkassounternehmen auf den Prüfstand. "Bislang gibt es noch keine klare Regelung, was Inkassodienste konkret abrechnen dürfen", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Bis zum 30. Juni werden in den örtlichen Beratungsstellen Beschwerden erfasst und ausgewertet. "Wir bitten Betroffene den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und Unterlagen mitzubringen. Nur so können wir Politik und Aufsichtsbehörden gezielt auf Missstände hinweisen", sagt Tatjana Halm.

Anlass für diese weitere Untersuchung sind die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zum Thema Inkasso im vergangenen Jahr. Dabei fiel auf: Inkassounternehmen verlangen häufig nicht nachvollziehbare Gebühren. Für einfache oder standardisierte Zahlungsaufforderungen stellen sie Betroffenen oft zu hohe Beträge in Rechnung. Und die Gebühren für die Inkassotätigkeit wurden nicht einheitlich berechnet. Die Verbraucherschützer wollen deshalb wissen: Wie setzen sich die Kosten zusammen? Welche Gebühr legen die Inkassofirmen zugrunde und welche Gesamtkosten werden Verbrauchern in Rechnung gestellt?

Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen bis Ende März auch über ein Online-Formular unter www.verbraucherzentrale-bayern.de schildern und ihre Unterlagen hochladen. Außerdem ist es möglich, die Dokumente per Post zu senden an Verbraucherzentrale Bayern, Stichwort "Inkassokosten", Mozartstraße 9, 80336 München oder per E-Mail an recht@vzbayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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