Wie entstehen Sortenhonige?

Pressemitteilung vom
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?

Off

Honigbienen fliegen zahlreiche Blüten im Umkreis ihres Bienenvolkes an, um Nektar, Honigtau und Pollen zu sammeln. Dabei sind sie "blütenstet", sie bevorzugen also nur eine einzige Pflanzenart, so lange diese Quelle ergiebig ist. Steht ein Volk beispielsweise in der Nähe eines Rapsfeldes, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Bienen die Rapsblüten besuchen. Es entsteht ein Rapshonig. Es ist aber möglich, dass weitere gute Nektarquellen in der Umgebung zu finden sind. "Um Honig einen Sortenamen geben zu können, sind bestimmte Merkmale erforderlich. Diese werden mit einer Honiganalyse im Labor überprüft", sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Der Nektaranteil muss zu mindestens 60 Prozent aus der jeweiligen Pflanze stammen. Auch das Pollenspektrum hat sortentypisch zu sein. Zudem dürfen Farbe, Aroma, Konsistenz, Zucker- und Mineralstoffspektrum nicht stark abweichen. "Nur wenn alle Eigenschaften übereinstimmen, darf der Imker seinen Honig als Sortenhonig bezeichnen", sagt Sabine Hülsmann.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.