Wer in der Ferienzeit untervermietet, sollte die Internetnutzung genau regeln

Pressemitteilung vom
Probleme wegen Urheberrechtsverstößen häufen sich

Probleme wegen Urheberrechtsverstößen häufen sich

Off

Über Plattformen zur Wohnungsvermittlung lassen sich in der Ferienzeit freie Wohnungen und Häuser untervermieten. Nicht selten dürfen die Mieter dabei nicht nur die Wohnung, sondern auch das dort vorhandene Internet während der Mietdauer nutzen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich vermehrt Verbraucher, die als Anschlussinhaber einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten. Verursacht hat diese der Kurzzeitmieter. Oft ist den Vermietern unbekannt, dass die finanziellen Schäden, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, meist nicht von der Wohnungsvermittlungsplattform übernommen werden. Auch eine Rechtschutzversicherung deckt diese Fälle in der Regel nicht ab, sodass man auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würde.

"Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen", sagt Julia Berger, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Vielen ist die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt werden". Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, eine Belehrung darüber, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf, bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungsplattform einzubinden. Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen und sich beraten lassen. "Nicht selten können die Abmahnungen erfolgreich abgewehrt werden", so Julia Berger. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet eine Online-Beratung zum Urheberrecht unter www.verbraucherzentrale-bayern.de an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.