Wer hat Probleme bei der Reklamation eines defekten Gerätes?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen von Betroffenen

Die Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen von Betroffenen

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Mit einer bundesweiten Umfrage möchten die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme auftauchen, wenn Verbraucher defekte Geräte reklamieren. Denn Fälle wie diesen gibt es häufig: Herr W. aus München kauft in einem Elektromarkt ein neues Notebook für 699 Euro. Nach sieben Monaten bemerkt er, dass die Scharniere zwischen Bildschirm und Tastatur instabil wirken. Schon bald lässt sich der Bildschirm nicht mehr nach vorne zuklappen, nach hinten wiederum hat er keinen Halt mehr. Elf Monate nach dem Kauf sucht Herr W. den Elektromarkt auf und bittet um eine Lösung. Die Mitarbeiterin erklärt, dies sei Sache des Herstellers. Der Elektromarkt würde das Notebook nur einsenden, wenn Herr W. sich schriftlich einverstanden erkläre, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Herr W. ist überrascht. Ist nicht der Verkäufer verpflichtet den mangelhaften Zustand zu beseitigen?

"Immer wieder berichten uns Verbraucher, dass Händler mit fadenscheinigen Ausreden die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen versuchen", weiß Daniela Czekalla, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn der Kunde eine Ware reklamiert, muss der Verkäufer versuchen, die Ursache des Schadens herauszufinden." Liegt ein Defekt vor, ist er verpflichtet diesen auch zu beseitigen. Nur wenn der Kunde das Produkt durch unsachgemäßes Verhalten selbst beschädigt hat, ist der Händler nicht in der Pflicht. "Davon darf er aber nicht von vornherein ausgehen", sagt die Juristin.

Verbraucher, die Probleme bei der Reklamation defekter Geräte haben, sind aufgerufen ihre Erfahrungen zu schildern. Die aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen zu Garantie und Gewährleistung läuft noch bis zum 31. August und ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de abrufbar. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Dort liegt die Umfrage auch in Papierform aus.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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