Wer hat Probleme bei der Reklamation eines defekten Gerätes?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen von Betroffenen

Die Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungen von Betroffenen

Off

Mit einer bundesweiten Umfrage möchten die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme auftauchen, wenn Verbraucher defekte Geräte reklamieren. Denn Fälle wie diesen gibt es häufig: Herr W. aus München kauft in einem Elektromarkt ein neues Notebook für 699 Euro. Nach sieben Monaten bemerkt er, dass die Scharniere zwischen Bildschirm und Tastatur instabil wirken. Schon bald lässt sich der Bildschirm nicht mehr nach vorne zuklappen, nach hinten wiederum hat er keinen Halt mehr. Elf Monate nach dem Kauf sucht Herr W. den Elektromarkt auf und bittet um eine Lösung. Die Mitarbeiterin erklärt, dies sei Sache des Herstellers. Der Elektromarkt würde das Notebook nur einsenden, wenn Herr W. sich schriftlich einverstanden erkläre, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Herr W. ist überrascht. Ist nicht der Verkäufer verpflichtet den mangelhaften Zustand zu beseitigen?

"Immer wieder berichten uns Verbraucher, dass Händler mit fadenscheinigen Ausreden die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen versuchen", weiß Daniela Czekalla, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn der Kunde eine Ware reklamiert, muss der Verkäufer versuchen, die Ursache des Schadens herauszufinden." Liegt ein Defekt vor, ist er verpflichtet diesen auch zu beseitigen. Nur wenn der Kunde das Produkt durch unsachgemäßes Verhalten selbst beschädigt hat, ist der Händler nicht in der Pflicht. "Davon darf er aber nicht von vornherein ausgehen", sagt die Juristin.

Verbraucher, die Probleme bei der Reklamation defekter Geräte haben, sind aufgerufen ihre Erfahrungen zu schildern. Die aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen zu Garantie und Gewährleistung läuft noch bis zum 31. August und ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de abrufbar. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Dort liegt die Umfrage auch in Papierform aus.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.