Welche Regeln sind beim Drohnenflug zu beachten?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern informiert über neuen Freizeitspaß

Verbraucherzentrale Bayern informiert über neuen Freizeitspaß

Off

Unbemannte Fluggeräte in Form von Drohnen werden immer beliebter. Viele Kinder und Jugendliche haben Spaß daran, die Flugobjekte durch die Lüfte zu lenken. Hobbyfotografen sind fasziniert von den Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Allerdings gibt es einige Auflagen zu beachten. "Das gilt selbst dann, wenn Drohnen ausschließlich privat genutzt werden", sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Damit der Freizeitspaß nicht zur Bußgeldfalle wird, darf der Flugkörper nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen. Es ist nicht erlaubt, das Fluggerät höher als hundert Meter in den Himmel aufsteigen zu lassen. Dabei muss es im Sichtfeld des Besitzers bleiben. Außerdem dürfen die Flugobjekte nicht im Umkreis von eineinhalb Kilometern eines Flughafens starten. Und ganz wichtig: Private Flüge über öffentlichen Gebäuden und Menschenansammlungen sind verboten. Wer Fotos und Videos mit einer Drohne macht, sollte wissen, dass das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Einwilligung nicht zulässig ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.