Was leistet die Zahnzusatzversicherung?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern nennt wichtige Fakten

Die Verbraucherzentrale Bayern nennt wichtige Fakten

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Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Doch nicht alle Patienten, die eine Police abschließen, finden sich in den umfangreichen Klauseln zurecht. "Unsere Erfahrung zeigt, dass Vertragsbestandteile häufig nicht genau gelesen oder einfach übersehen werden", sagt Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Wichtig zu wissen ist, dass es in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss Höchstgrenzen bei der Kostenerstattung gibt. "Manche Angebote stocken dabei nur die Regelversorgung auf und beziehen sich nicht zwingend auf die Gesamtkosten", warnt Bastian Landorff. "Bei höherwertigem Zahnersatz ist deshalb unter Umständen ein hoher Eigenanteil zu bezahlen." Der Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung richtet sich in der Regel nach Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand. Der Krankenversicherungsexperte rät, sich für teuren Zahnersatz am besten dann zu versichern, solange das Gebiss noch in gutem Zustand ist. "Für Zahnprobleme, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden sind, wird normalerweise nicht gezahlt", so Bastian Landorff. Patienten, die auf Implantate Wert legen, sollten darauf achten, dass der Vertrag diese Leistung beinhaltet.

Der Vorteil einer Zahnzusatzpolice ist, dass sie einen Großteil der Kosten bei Zahnersatz, wie Brücken oder Kronen, absichern kann. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nur mit einem Festzuschuss an den Kosten. Dieser orientiert sich an der Regelversorgung, die von Ärzten und Kra-kenkassen als Minimalstandard festgelegt wurde. Wer bereits über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann seine bestehende Police mit neuen Angeboten vergleichen. "Gute und gleichzeitig preiswerte Tarife sind zahlreicher geworden", weiß Landorff. Bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Infos zur Terminvereinbarung und den Kosten gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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