Was der Energieausweis kann – und was nicht

Pressemitteilung vom
Energiebedarf von Gebäuden einschätzen und vergleichen

Energiebedarf von Gebäuden einschätzen und vergleichen

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Mit dem Energieausweis erhalten Eigentümer, Mieter und Käufer einen Anhaltspunkt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Die Verbraucherzentrale Bayern erläutert, was der Energieausweis leistet:

Energieausweise gibt es in zwei Varianten: Der Bedarfsausweis enthält die Kennwerte für den Energiebedarf der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Im Unterschied dazu basiert der vereinfachte Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Beide Varianten enthalten Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands und veranschaulichen mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H den Energiestandard des Gebäudes.

Ein Energieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut, verkauft oder neu vermietet werden soll. Die wichtigsten Kenndaten des Ausweises sind bereits in der Immobilienanzeige zu nennen. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung hat der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert auszuhändigen oder gut sichtbar auszuhängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original erhalten. Solange ein selbst genutztes Haus oder Wohnung weder verkauft noch vermietet wird, ist kein Energieausweis nötig. Ein Energieausweis darf nur von Fachleuten mit besonderer Qualifikation, sogenannte Bauvorlageberechtigte, ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht.

Der Ausweis erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss über künftige Heizkosten. Denn diese werden stark vom Nutzerverhalten beeinflusst. Auch beziehen sich alle Energieausweise auf das ganze Gebäude. Die Lage der einzelnen Wohnung, die für den Energieverbrauch sehr relevant ist, wird nicht berücksichtigt. Besonders wichtig: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Wer plant, die Effizienz-Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung wie die der Verbraucherzentrale Bayern in Anspruch nehmen. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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