Warnung vor gefälschten Abmahnungen

Pressemitteilung vom
Empfänger sollen Software von Adobe illegal verwendet haben

Empfänger sollen Software von Adobe illegal verwendet haben

Off

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer neuen Masche mit angeblichen Urheberrechtsverletzungen. In einer E-Mail wird behauptet, die Empfänger hätten illegal die Software "Adobe Photoshop CS 6 - Master Collection" heruntergeladen. "Diese Abmahnungen sind eindeutig gefälscht", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Zahlungsaufforderungen stammen auch nicht wie angegeben von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München.

Die Betroffenen sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und rund 4000 Euro Strafe zahlen. Weitere Unterlagen würden sich in einer angehängten Datei befinden. "Verbraucher sollten diesen Anhang auf keinen Fall anklicken", warnt Tatjana Halm. Die Gefahr solcher E-Mails ist nicht zu unterschätzen. "Die Anhänge enthalten möglicherweise Schadsoftware, mit deren Hilfe Passwörter oder sogar Kontodaten vom PC oder Smartphone gestohlen werden können", betont die Juristin. Nutzer sollten diese Mails deshalb am besten sofort löschen. Um Problemen vorzubeugen, rät die Verbraucherzentrale Bayern, wirksame Spamfilter sowie Antivirenprogramme zu installieren und diese aktuell zu halten. Bei Fragen zu dubiosen Forderungen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Im Falle einer echten Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes können sich Verbraucher für eine rechtliche Prüfung an die Online-Beratung der Verbraucherzentrale wenden (www.verbraucherzentrale-bayern.de)."

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.