Online-Reiseportale müssen Endpreise angeben
Wer zu Pfingsten kurz entschlossen eine Flugreise buchen möchte, sollte sich dafür ausreichend Zeit nehmen. "Wir empfehlen vermeintliche Last-Minute-Schnäppchen gewissenhaft zu prüfen", rät Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Jeder einzelne Buchungsschritt sollte auf versteckte und unvorhergesehene Kosten kontrolliert werden". Bei Ungereimtheiten ist es besser, den Buchungsvorgang abzubrechen. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern halten sich nicht alle Online-Reiseportale an die Gesetze. Immer wieder kommt es zu Problemen wegen undurchsichtiger Kosten bei der Buchung von Flugreisen.
Nach einer EU-Verordnung müssen Anbieter den Endpreis und alle sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte angeben. "Diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben sollen Urlauber vor Lockangeboten schützen", sagt Juliane von Behren. "Reisenden muss es möglich sein, die Preise verschiedener Angebote sinnvoll miteinander zu vergleichen", so die Juristin. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Tipps finden Urlauber unter dem Stichwort Reisebuchung auch auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.