Vorsicht bei Last-Minute-Schnäppchen zu Pfingsten

Pressemitteilung vom
Online-Reiseportale müssen Endpreise angeben

Online-Reiseportale müssen Endpreise angeben

Off

Wer zu Pfingsten kurz entschlossen eine Flugreise buchen möchte, sollte sich dafür ausreichend Zeit nehmen. "Wir empfehlen vermeintliche Last-Minute-Schnäppchen gewissenhaft zu prüfen", rät Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Jeder einzelne Buchungsschritt sollte auf versteckte und unvorhergesehene Kosten kontrolliert werden". Bei Ungereimtheiten ist es besser, den Buchungsvorgang abzubrechen. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bayern halten sich nicht alle Online-Reiseportale an die Gesetze. Immer wieder kommt es zu Problemen wegen undurchsichtiger Kosten bei der Buchung von Flugreisen.

Nach einer EU-Verordnung müssen Anbieter den Endpreis und alle sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte angeben. "Diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben sollen Urlauber vor Lockangeboten schützen", sagt Juliane von Behren. "Reisenden muss es möglich sein, die Preise verschiedener Angebote sinnvoll miteinander zu vergleichen", so die Juristin. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Tipps finden Urlauber unter dem Stichwort Reisebuchung auch auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.