Wahlwerbung im Briefkasten

Pressemitteilung vom
Nicht jeder wünscht sich diese Post
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Die Kommunalwahlen in Bayern rücken näher und so mancher findet derzeit Wahlwerbung in seinem Briefkasten. Doch nicht jeder wünscht sich diese Post. Bei der Verbraucherzentrale Bayern mehren sich aktuell die Beschwerden darüber. Vielen Verbrauchern stellt sich dabei die Frage, ob Wahlwerbung im Briefkasten überhaupt erlaubt ist. Dazu sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern: „Briefkastenwerbung ist grundsätzlich zulässig. Wenn jemand seinen Briefkasten aber mit einem Hinweis auf Werbeverbot gekennzeichnet hat, darf auch Werbung politischer Parteien nicht eingeworfen werden.“

Doch was können Verbraucher tun, wenn sie trotz eines eindeutigen Aufklebers Wahlwerbung erhalten? Verbraucherschützerin Tatjana Halm empfiehlt, den jeweiligen Bezirks- oder Landesverband der Partei anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Einwürfe zu unterlassen. Verstoßen Unternehmen oder auch Parteien dennoch gegen das Verbot, können diese gegebenenfalls abgemahnt werden. Fragen rund um das Thema der unerlaubten Briefwerbung beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Die Adressen sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

 

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