Keine überfüllten Briefkästen in der Urlaubszeit

Pressemitteilung vom
Ein Aufkleber kann die Werbeflut eindämmen
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Wer in den Urlaub fährt, sollte sich darum kümmern, dass der Briefkasten in dieser Zeit nicht überquillt. Verbraucher können hierfür mit der Post eine Postlagerung oder einen Nachsendeauftrag an den Urlaubsort vereinbaren. Schwerer zu steuern sind dagegen die vielen Prospekte, Werbeflyer und Postwurfsendungen, die häufig ungefragt eingeworfen werden. „Mit dem Aufkleber `Keine Werbung einwerfen´ können Verbraucher auf dem Briefkasten deutlich machen, dass sie keine Werbung bekommen möchten, die nicht persönlich adressiert ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Diesen oder auch andere inhaltsgleiche Aufkleber müssen die werbenden Unternehmen beachten. Das gilt natürlich auch außerhalb der Urlaubszeit.“ Bei kostenlosen Anzeigenblättern, die einen redaktionellen Teil enthalten, reicht dieser Aufkleber nicht aus. Verbraucher müssen in diesem Fall einen besonderen Hinweis am Briefkasten anbringen, der deutlich macht, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen. Dieser könnte beispielsweise lauten: "Keine Werbung, keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter".

„Firmen, die sich über diesen Wunsch hinwegsetzen und trotz des Aufklebers Werbung senden, sollten schriftlich aufgefordert werden, die Zustellung einzustellen. Aus Beweisgründen ist es ratsam, diesen Brief per Einschreiben zu schicken“, rät die Juristin. „Missachtet die angeschriebene Firma den Wunsch des Verbrauchers, kann dieser das Unternehmen auf Unterlassung verklagen.“ Wer Fragen zum Thema hat oder den kostenlosen Briefkastenaufkleber „Keine Werbung“ benötigt, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.

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