Vorsicht bei der Partnersuche im Internet

Pressemitteilung vom
Zum Valentinstag warnt die Verbraucherzentrale Bayern vor Kostenfallen, Fake-Profilen und schlechtem Datenschutz
Off

Rote Herzen, langstielige Rosen und verliebte Pärchen wohin man blickt: Gerade am Valentinstag ist es für viele Singles schwer, allein zu sein. Da liegt der Gedanke nah, das Liebesglück zur Abwechslung im Internet zu suchen. Schließlich scheint der Traumpartner nur ein paar Klicks entfernt zu sein - das zumindest will die Werbung Verbraucher glauben lassen. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, warnt jedoch vor übereilten Vertragsabschlüssen: „Günstige Probe-Abos können schnell teuer werden, wenn man das Kleingedruckte nicht beachtet.“ Darüber hinaus verlängern sich vermeintlich preiswerte Probe-Mitgliedschaften nach Ablauf einiger Tage oft automatisch in teurere Abonnements mit Laufzeiten von sechs oder mehr Monaten. „Nutzer sollten auf jeden Fall wissen, dass ihnen bei Online-Verträgen grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zusteht, von dem sie Gebrauch machen können“, betont die Verbraucherschützerin.

Doch nicht nur Kostenfallen drohen. Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern ist bei der systematischen Auswertung von Verbraucherbeschwerden zu Dating-Portalen auf zahlreiche weitere Missstände gestoßen. Eins der größten Ärgernisse ist der Einsatz von Fake-Profilen. Verbraucher flirten dabei nicht mit echten Personen, sondern mit Angestellten des Portals. Eine Chance auf ein Kennenlernen besteht nicht. Darüber hinaus spielt der Datenschutz bei Singlebörsen und Erotikportalen oft keine große Rolle. „Verbraucher müssen hier vorsichtig sein und das Kleingedruckte unbedingt genau lesen, damit sie ihre Daten nicht auf anderen Seiten im Internet wiederfinden“, rät Tatjana Halm. 12 Tipps für die Partnersuche im Netz hat die Verbraucherzentrale online zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/tipps-online-partnersuche. Ein Überblick über die Risiken beim Online-Dating gibt es unter www.marktwaechter.de/onlinedating. Wer Probleme oder Fragen zum Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden

BMJV

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.