Wer derzeit sein Abonnement beim Pay-TV-Sender Sky kündigt, erhält ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf. In einem Telefonat wolle das Unternehmen mit dem Kunden Details zur Abwicklung des Vertrags besprechen. Als Kontaktmöglichkeit nennt Sky die Nummer einer gebührenfreien 0800-Hotline. Ruft der Verbraucher dort an, wird er jedoch an eine 01806-Nummer verwiesen. Die Telefonnummer hätte sich geändert, lautet die Nachricht auf der Mailbox. Dass diese neue Rufnummer jedoch Kosten verursacht, erfährt der Kunde nicht. Die Verbraucherzentrale Bayern hat Sky deshalb abgemahnt. „Wir halten das Vorgehen für rechtswidrig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen.“
Auffällig sei allerdings, dass der Verweis auf die 01806-Nummer nicht erfolgt, wenn die anrufende Nummer keinem Kunden zugeordnet werden kann. „Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind“, so die Rechtsexpertin. Laut Urteil des Landgerichts München I (Az. 37 O 15341/17) ist die kostenpflichtige 01806-Kundenservicenummer in dieser Form ohnehin nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte diese Entscheidung im letzten Jahr gegen Sky erstritten. Sky hat hiergegen Berufung eingelegt. Kunden, die Ärger mit dem Unternehmen haben, können ihre Erfahrungen unter recht@vzbayern.de schildern.