Verbraucherzentrale mahnt Partnervermittlungsportale erfolgreich ab

Pressemitteilung vom
Die Werbung mit Auszeichnungen und Testberichten darf Verbraucher nicht irreführen
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Auf der Suche nach einem Partner oder einem (Liebes-)Abenteuer greifen immer mehr Menschen auf Online-Partnervermittlungen zurück. Das Angebot im Internet ist vielfältig. Um sich von der Masse hervorzuheben, bewerben viele Online-Dating-Portale ihre Webseiten mit verschiedenen Auszeichnungen und Qualitätsurteilen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat mehrere Online-Partnervermittlungen abgemahnt, weil sie Siegel und Auszeichnungen fehlerhaft verwenden. Die Verbraucherschützer beanstandeten, dass Fundstellen fehlen und mit veralteten Testberichten geworben wird. „Alle Unternehmen haben auf die Abmahnungen reagiert, eine Unterlassungserklärung abgegeben und entsprechende Änderungen vorgenommen“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.

Einige Portale warben damit, sie seien der Testsieger in der Kategorie „Dating“, „Seitensprung“ oder „Online-Partnervermittlung“. In weiteren Fällen gaben sie an, die Auszeichnung „Sehr gut“ in einer Kundenbefragung erhalten zu haben. Die erforderlichen Verweise fehlten, sodass diese Angaben vom Verbraucher nicht überprüft werden konnten. „Wirbt ein Anbieter mit Siegeln oder Auszeichnungen, muss immer auch die Fundstelle angegeben werden“, so Tatjana Halm. „Nur so kann sich der Verbraucher informieren, wer der Aussteller ist und welche Kriterien für die Bewertung ausschlaggebend waren.“ Den Abmahnungen ging ein Marktcheck voraus, bei dem die Verbraucherzentralen herausfanden, dass einige Portale sich die Auszeichnungen offenbar selbst ausstellen.

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