Urlaub in Corona-Zeiten

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für die Reisebuchung
Off

Viele Menschen würden derzeit gerne ihre nächste Reise planen. Doch die Unsicherheit ist angesichts der Corona-Lage groß: Kann man es wagen, jetzt den Pfingsturlaub zu buchen? Die Verbraucherzentrale Bayern rät: Wer sich für ein bestimmtes Reiseziel interessiert, sollte sich genau informieren. „Möglicherweise gibt es Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, lokale Corona-Richtlinien oder Besonderheiten im gewählten Urlaubsdomizil“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Teilt der Reiseveranstalter Einschränkungen wie beispielsweise einen gesperrten Pool bereits bei der Buchung mit, stellen sie keinen Reisemangel dar.“

Bei Reisebuchungen ist die Zahlung per Vorkasse üblich. Dies kann insbesondere in Corona-Zeiten zu Problemen führen, wenn der Urlaub nicht wie geplant stattfindet. Häufig warten Verbraucher trotz eines Anspruchs lange auf die Rückerstattung ihrer Reisekosten. Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb, eher spontan zu buchen und erst kurz vor Reiseantritt zu bezahlen. So können Urlauber das finanzielle Risiko verringern. „Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte die Konditionen genau prüfen“, so die Juristin. „Einige Versicherungen decken Schäden und Erkrankungen infolge von Pandemien nicht mit ab.“ Für individuelle Fragen zum Thema Reise können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu stehen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.