Viele Menschen würden derzeit gerne ihre nächste Reise planen. Doch die Unsicherheit ist angesichts der Corona-Lage groß: Kann man es wagen, jetzt den Pfingsturlaub zu buchen? Die Verbraucherzentrale Bayern rät: Wer sich für ein bestimmtes Reiseziel interessiert, sollte sich genau informieren. „Möglicherweise gibt es Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, lokale Corona-Richtlinien oder Besonderheiten im gewählten Urlaubsdomizil“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Teilt der Reiseveranstalter Einschränkungen wie beispielsweise einen gesperrten Pool bereits bei der Buchung mit, stellen sie keinen Reisemangel dar.“
Bei Reisebuchungen ist die Zahlung per Vorkasse üblich. Dies kann insbesondere in Corona-Zeiten zu Problemen führen, wenn der Urlaub nicht wie geplant stattfindet. Häufig warten Verbraucher trotz eines Anspruchs lange auf die Rückerstattung ihrer Reisekosten. Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb, eher spontan zu buchen und erst kurz vor Reiseantritt zu bezahlen. So können Urlauber das finanzielle Risiko verringern. „Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte die Konditionen genau prüfen“, so die Juristin. „Einige Versicherungen decken Schäden und Erkrankungen infolge von Pandemien nicht mit ab.“ Für individuelle Fragen zum Thema Reise können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu stehen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.