Umtausch-Check startet

Pressemitteilung vom
Rund um Rückgabe, Garantie und Gewährleistung: Verbraucherzentralen bieten neuen Online-Service
Off

Im weiter andauernden Lockdown boomt der Online-Handel. Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher dort erworbene Produkte umtauschen, zurückgeben oder reparieren lassen, stehen sie vor zahlreichen rechtlichen Fragen. Abhilfe schafft der neue Umtausch-Check der Verbraucherzentralen auf www.umtausch-check.de. Der Online-Service bietet Ratsuchenden eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem individuellen Fall.

Wohl jeder kennt die Situation, dass ein Produkt doch nicht gefällt oder, oft noch ärgerlicher, plötzlich kaputt ist. Eine repräsentative Befragung in Auftrag der Verbraucherzentralen hat ergeben: Fast jeder zweite Verbraucher hat in den letzten drei Jahren mindestens einen defekten Artikel reklamiert. Die Umfrage zeigt auch, dass den Betroffenen in der Mehrheit der Fälle nicht bewusst ist, welche Rechte ihnen zustehen.

Um Ratsuchende zu unterstützen, haben die Verbraucherzentralen den Umtausch-Check entwickelt. „Auf der Online-Seite erhalten Verbraucher nach Eingabe einiger Informationen jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtslage in ihrem Fall“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. So klärt der Check zum Beispiel, ob ein Käufer die vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückgeben kann.

Verbraucherinfos zu Garantie und Gewährleistung
Auch abseits von online bestellter Ware deckt das Tool Fragen rund um Garantie und Gewährleistung ab. Geht die im Ladengeschäft erworbene Waschmaschine zum Beispiel während des Lockdowns kaputt, erhalten Nutzer auch hierfür rechtliche Erstinformationen. Bei Bedarf gibt es zudem Vorlagen für einen Brief an den Verkäufer oder Hersteller, mit dem man seine Rechte geltend machen kann. „Und wer sich ganz allgemein einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rückgabe, Garantie und Gewährleistung verschaffen möchte, kann das ebenfalls auf www.umtausch-check.de mit Hilfe einer interaktiven Grafik tun“, so Julia Zeller.

Für individuelle Fragen können Verbraucher per Telefon oder online die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern nutzen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

Der Umtausch-Check wurde im Rahmen des bundesweiten Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.