Telefonieren auf Kreuzfahrtschiffen – Vorsicht Kostenfalle!

Pressemitteilung vom
Verbraucher sollten sich vorab beim Reiseanbieter informieren
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Wer in diesem Jahr eine Kreuzfahrt plant, sollte wissen, dass landgestützte Mobilfunknetze auf hoher See nicht genutzt werden können. „Immer wieder werden Verbraucher nach ihrer Rückkehr von hohen Kosten überrascht, wenn sie unbeabsichtigt via Satellit über ein Mobilfunknetz an Bord eines Schiffes telefonieren“, berichtet Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Vor einer Schiffsreise sollten sich Urlauber beim Reiseanbieter über die Nutzung von Mobilfunk und Wlan an Bord informieren“, rät die Expertin. Bislang gilt die Kostensperre der EU-Roaming-Verordnung ausschließlich an Land. Einige Anbieter haben nun reagiert und eine Roaming-Sperre auf See eingerichtet. Dadurch kann sich das Smartphone nicht mehr unbemerkt in ausländische Netze einwählen.

Um ganz sicherzugehen, sollten Urlauber jedoch vor einer Schiffsreise die automatische Netzeinwahl in den Einstellungen ihres Mobilfunkgeräts deaktivieren. Das ist auch bei einem Aufenthalt in Hafennähe empfehlenswert. „Sinnvoll ist es außerdem, automatische Updates der Handy-Apps für die Dauer des Urlaubes auszuschalten. So entstehen durch den Download der Updates keine zusätzlichen Kosten“, erläutert Tatjana Halm. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die Adressen der Beratungsstellen stehen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Dort ist auch die Online-Beratung zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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