Pressestatement von Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern, zum aktuellen Vorgehen der Stadtsparkasse München bei der Kündigung von Girokonten:
Die Stadtsparkasse München fordert aktuell einige Kunden auf, einem neuen Girokontomodell und dessen Bedingungen zuzustimmen.
„Wir raten Kunden, rechtliche Auseinandersetzungen mit der Sparkasse zu vermeiden und stattdessen zu prüfen, ob sie das geänderte Kontomodell akzeptieren möchten oder nicht. Falls nicht, besteht jetzt noch die Möglichkeit, ein Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen.“
Hintergrund:
Die Stadtsparkasse München hatte im Sommer 2023 neue Girokontobedingungen eingeführt, denen viele Kunden nicht zugestimmt hatten. Diesen Kunden erklärte die Sparkasse im März „formaljuristisch“ die Kündigung des bisherigen Girokontovertrages zum 31. Mai 2025. Sie lässt dem Kunden eine Hintertür offen: Wenn er das Girokonto im Juni 2025 aktiv nutzt, würde dies als konkludente Zustimmung gewertet und der Kunde hätte dann das Girokonto zu den neuen Konditionen. Letzteres hält die Verbraucherzentrale Bayern vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20, für rechtlich fragwürdig. Dennoch rät sie betroffenen Kunden hier zu einem pragmatischen Umgang mit der Frage "Bleiben oder gehen?".