In der Vorweihnachtszeit haben Brief- und Paketdienste Hochkonjunktur. Viele Geschenkpäckchen müssen zugestellt werden, doch nicht alle gelangen an ihr Ziel. Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich derzeit die Beschwerden über Dienstleister, weil Pakete nicht ankommen. Um Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, einen neutralen Karton zu wählen. „Dritte sollten von der Verpackung nicht auf den Wert des Inhalts schließen können, damit das Paket nicht möglicherweise auf dem Weg zum Empfänger gestohlen wird“, empfiehlt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Paketdienstleister weisen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass Kunden neutrale Kartonagen verwenden sollen. „Hält sich der Verbraucher nicht daran, übernimmt der Paketdienst möglicherweise keine Haftung, wenn das Päckchen verloren geht“, warnt die Juristin.
Geldgeschenke sollten keinesfalls in einem einfach frankierten Umschlag versendet werden. Kommt der Brief oder sein Inhalt nicht an, haben Verbraucher in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das großzügige Geschenk ist besser abgesichert, wenn es zum Fest als Wertbrief verschickt wird. Fragen zum Thema beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Ärger mit Paketdiensten können Betroffene auf dem Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen unter www.post-aerger.de melden.