Sharing-Anbieter sind für Instandhaltung ihrer Fahrzeuge verantwortlich

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn
Off

Die Deutsche Bahn Connect GmbH muss ihre Sharing-Fahrzeuge selbst instand halten und kann dies nicht auf Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 6. April 2023 (Az.: 2 – 24 O 133/22) entschieden.

Damit bestätigt das Gericht die Klage der Verbraucherzentrale Bayern, die gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens vorgegangen ist. Die Klausel sieht vor, dass sich Verbraucher vor der Nutzung der Mietautos mit den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben vertraut machen müssen. Zusätzlich sollen sie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck prüfen und gegebenenfalls korrigieren. „Aus unsere Sicht ist es für Mieter unzumutbar diese Pflichten zu erfüllen, bevor sie ein Sharing-Fahrzeug verwenden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

In seiner Begründung erläutert das Landgericht Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn Connect GmbH als Vermieterin verpflichtet ist, die Fahrzeuge instand zu halten und so bereitzustellen, dass sie vom Mieter genutzt werden können. Dazu gehört auch die Prüfung des Reifendrucks und der Betriebsflüssigkeiten. Von Nutzern kann dies nicht verlangt werden. Ebenso wenig müssen Verbraucher Handbücher, Fahrzeugunterlagen und Herstellerangaben genau prüfen, zumal häufig nicht eindeutig ist, um welche konkreten Unterlagen es sich handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.
Hochwasser überflutet eine Stadt

Von Hochwasser betroffen? Das sollten Sie wissen

Hochwasser verursacht oft erhebliche Schäden an Häusern, Möbeln und Autos. Hier erfahren Sie, welche Versicherung greift, wie Betroffene im Schadensfall vorgehen sollten und warum eine Elementarschadenversicherung so wichtig ist.