Schlüsseldienst-Abzocke: Ende eines strafbaren Geschäftsmodells?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale begrüßt Rechtsprechung zur Strafbarkeit wegen Wuchers
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Mitte Januar endete ein Prozess, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucherinnen und Verbrauchern für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern dürfte die Feststellung Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen.

Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Betroffene sollen bei dieser Masche um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Oft setzen Monteure sie vor Ort durch massives Auftreten unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten, zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. Erst Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definiert. Dadurch ist die Verfolgung der Täter in Zukunft einfacher.

Das ist jetzt anders
„Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor“, erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Bislang haben nicht alle Gerichte das Ausgesperrtsein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling. Das ist nun anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage allein aufgrund des Ausgesperrtseins ausdrücklich bestätigt. „Das Urteil ist wegweisend und ordnet die Notsituation der betroffenen Verbraucher endlich auch strafrechtlich richtig ein. Und es schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen die kriminellen Schlüsselnotdienste vorzugehen“, fasst Tatjana Halm die Bedeutung der Entscheidung zusammen.

In einer Notsituation richtig reagieren
Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve zurück (Az. 118 KLs 1/20, Urteil v. 14.01.2021). Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt. Das Verfahren führte Mitte Januar zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers. Dieses Urteil verdeutlicht auch: „Wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund, die Polizei zu rufen“, so Tatjana Halm.

Noch besser ist es, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage hat die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Tipps zusammengefasst unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/handwerker.

Für individuelle Fragen können Verbraucher per Telefon oder online die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern in Anspruch nehmen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

Diese Informationen sind im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ zusammengetragen worden, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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