Rundfunkbeitrag: Wer zahlt, wenn der Mitbewohner auszieht?

Pressemitteilung vom
Beitragskonten werden immer personenbezogen geführt
Off

In Wohngemeinschaften kann es beim Rundfunkbeitrag schnell zu Problemen kommen, wenn der Inhaber des Beitragskontos auszieht, die Abbuchung aber vom Konto des verbleibenden Mitbewohners weiterläuft. Um Nachforderungen zu vermeiden, sollten Beitragskontoinhaber und Zahler stets identisch sein.

Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung zu zahlen, unabhängig von der Zahl der Mitbewohner. Das Beitragskonto ist personenbezogen und über die Beitragsnummer der angemeldeten Person zugeordnet. Das Beitragskonto ist nicht übertragbar, egal von welchem Bankkonto der Rundfunkbeitrag abgebucht wird.


Nicht für eine fremde Wohnung zahlen

Häufig gibt es Probleme, wenn in einer Wohngemeinschaft das Beitragskonto auf eine Person läuft, der Beitrag aber vom Konto eines Mitbewohners abgebucht wird. Zieht der Inhaber des Beitragskontos aus, nimmt er die Beitragsnummer samt Beitragskonto automatisch mit. „Wenn die in der Wohnung verbleibende Person den Rundfunkbeitrag weiter abbuchen lässt, zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung des ehemaligen Mitbewohners“, warnt Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Bayern.


Nachforderungen von bis zu drei Jahren

Spätestens beim nächsten Meldedatenabgleich folgen Nachforderungen. „Diese Forderungen sind tatsächlich berechtigt, weil für die eigene Wohnung keine Rundfunkbeiträge gezahlt wurden“, so die Verbraucherberaterin. „Der Ärger der Betroffenen ist nachvollziehbar, wenn die Rundfunkbeiträge für einen Zeitraum von bis zu drei vollen Kalenderjahren nachgefordert werden, obwohl regelmäßig vom eigenen Bankkonto abgebucht wurde.“


Bei Auszug: Zuständigkeiten klären

Egal ob partnerschaftliche Wohnung oder studentische Wohngemeinschaft: Zieht ein Mitbewohner aus der gemeinsamen Wohnung aus, sollte umgehend geprüft werden, ob der Beitragskontoinhaber und der Zahler für die Wohnung identisch sind. Änderungen müssen umgehend dem Rundfunkbeitragsservice mitgeteilt werden. Jede beitragspflichtige Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre Wohnung korrekt anzumelden und den Beitrag zu zahlen.

Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Das Mieter-Handbuch
Mietenspiegel und neue Heizkostenverordnung, geänderte Regeln bei der Umwandlung von Wohneigentum oder für…
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.