Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Hilfe für Hochwassergeschädigte

Pressemitteilung vom
Besondere Notlage vereinfacht die Abmeldung
Off

Rundfunkbeitragszahlende, die von der jüngsten Flutkatastrophe betroffen sind, können ab sofort mit unkomplizierter Unterstützung rechnen. Hochwassergeschädigte haben die Möglichkeit beim Beitragsservice formlos eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Wohnung oder Haus nicht mehr bewohnbar sind. Darauf haben sich ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt.

„Wenn die Wohnung nur vorübergehend nicht nutzbar ist, ist es möglich, sich befristet abzumelden. Das kann ganz unkompliziert telefonisch erfolgen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. „Sind Wohnung oder Haus dagegen vollständig zerstört, kann das Beitragskonto umgehend komplett abgemeldet werden.“ Dafür ist eine kurze schriftliche Erklärung notwendig. In beiden Fällen prüft der Beitragsservice auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt.

Beitragszahlende haben bis zu sechs Monaten Zeit, sich rückwirkend zum 1. Juli 2021 beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt nach Termin in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter
www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.