Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Hilfe für Hochwassergeschädigte

Pressemitteilung vom
Besondere Notlage vereinfacht die Abmeldung
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Rundfunkbeitragszahlende, die von der jüngsten Flutkatastrophe betroffen sind, können ab sofort mit unkomplizierter Unterstützung rechnen. Hochwassergeschädigte haben die Möglichkeit beim Beitragsservice formlos eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Wohnung oder Haus nicht mehr bewohnbar sind. Darauf haben sich ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt.

„Wenn die Wohnung nur vorübergehend nicht nutzbar ist, ist es möglich, sich befristet abzumelden. Das kann ganz unkompliziert telefonisch erfolgen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. „Sind Wohnung oder Haus dagegen vollständig zerstört, kann das Beitragskonto umgehend komplett abgemeldet werden.“ Dafür ist eine kurze schriftliche Erklärung notwendig. In beiden Fällen prüft der Beitragsservice auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt.

Beitragszahlende haben bis zu sechs Monaten Zeit, sich rückwirkend zum 1. Juli 2021 beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt nach Termin in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter
www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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