Rundfunkbeitrag: Ummeldung bei Auszug nicht vergessen

Pressemitteilung vom
Wenn Paare sich trennen
Off

Was viele in der schwierigen Situation einer Trennung oder Scheidung vergessen, ist die Frage nach der weiteren Zahlung des Rundfunkbeitrags. „Immer wieder melden sich bei uns einstige Partner, die hohe Nachforderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten haben“, berichtet Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Juristin rät aufzupassen, wenn derjenige Partner den gemeinsamen Haushalt verlässt, auf dessen Namen der Rundfunkbeitrag angemeldet ist.

„Die Beitragsnummer ist nicht wohnungsbezogen, sondern personenbezogen“, betont Tatjana Halm. Um hohe Nachforderungen zu vermeiden, empfiehlt die Juristin, sich zeitnah um die Ummeldung zu kümmern und eine eigene Beitragsnummer zu beantragen. Oft stellt sich erst beim nächsten Meldedatenabgleich des Beitragsservice heraus, dass für die ursprünglich gemeinsame Wohnung unbeabsichtigt keiner mehr zahlt. In diesem Fall kann die Zahlung für die neue Wohnung nicht einfach rückwirkend auf die bisherige angerechnet werden. Die Partner müssen dann selbstständig eine faire Absprache für die Zahlung der Nachforderung treffen, was oft schwierig ist.

Bei Fragen rund um die Rundfunkbeiträge bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Hier kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.