Rundfunkbeitrag: Tipps zur Befreiung für die Nebenwohnung

Pressemitteilung vom
Antrag zeitnah zum Einzug stellen
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Muss man für eine Nebenwohnung noch einmal den Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen? Mit dieser Frage kommen immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher in die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern. Sie bezahlen bereits für einen Hauptwohnsitz, werden jetzt aber auch für ihre Zweitwohnung zur Kasse gebeten.

Aktuelle Regelungen

Seit 2018 entfällt die Zahlung des Rundfunkbeitrags für eine privat genutzte Zweitwohnung, allerdings nur dann, wenn Betroffene eine Befreiung beantragt haben. Wichtig ist, dass dieser Antrag auf Befreiung zeitnah zum Einzug gestellt wird. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Bayern rät: „Neumieter von Nebenwohnungen sollten die Befreiung am besten innerhalb von drei Monaten nach ihrem Einzug beim Beitragsservice beantragen.“ Die rechtzeitige Beantragung hat einen klaren Vorteil: Die Befreiung tritt dann ab dem Monat des Einzugs in Kraft. Wird der Antrag hingegen später gestellt, erfolgt die Befreiung erst ab dem Monat der Antragstellung.

Auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gilt diese Regelung. Beide Partner können sich von der Beitragspflicht für eine Nebenwohnung befreien lassen, wenn sie gemeinsam in der Hauptwohnung gemeldet sind.

Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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