Rundfunkbeitrag: Tipps für den Semesterstart

Pressemitteilung vom
Wer aus dem Elternhaus auszieht, muss selbst zahlen
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Mit dem Beginn von Studium oder Ausbildung ziehen viele junge Menschen in ihre erste eigene Wohnung. Neben zahlreichen Dingen, die nun organisiert werden müssen, sollte man auch den Rundfunkbeitrag nicht vergessen. Wer in einer Wohnung gemeldet ist, muss den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro zahlen. „Das gilt für alle Studierenden und Auszubildenden, egal ob aus dem In- oder Ausland“, sagt Rechtsexpertin Elisabeth Graml von der Verbraucherzentrale Bayern. Um Nachforderungen des Beitragsservice zu vermeiden, sollten sich die jungen Erwachsenen zeitnah um die Ummeldung ihres Wohnsitzes kümmern.

Ein Beitrag pro Wohnung

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Menschen dort wohnen. In einer Wohngemeinschaft muss daher lediglich eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und die Zahlungen leisten. Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III erhält, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung stellen. „Dabei muss nachgewiesen werden, dass man diese Leistungen tatsächlich erhält, am besten mit einer offiziellen Bescheinigung“, so Elisabeth Graml. Beitragspflichtig dagegen sind grundsätzlich alle Studierenden, die keine staatliche Förderung erhalten, sowie Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Erasmus-Studierende oder andere Stipendiaten.

Am besten per SEPA-Lastschrift zahlen

Der Rundfunkbeitrag muss regelmäßig, pünktlich und eigenverantwortlich gezahlt werden. Vergisst man eine Zahlung, drohen Mahnungen und Säumniszuschläge. „Wir empfehlen, die Rundfunkbeiträge vierteljährlich per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Solange das Konto gedeckt ist, ist das die bequemste und sicherste Zahlungsart für den Rundfunkbeitrag“, so die Verbraucherschützerin.

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