Rundfunkbeitrag: Kosten Wohnmobile auf dem Campingplatz extra?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern hilft bei Fragen
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Gilt ein Wohnwagen auf dem Campingplatz als Wohnung? Und muss für diesen der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat bezahlt werden? Immer wieder melden sich Eigentümer mit dieser Frage bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Solange Verbraucher melderechtlich auf dem Campingplatz erfasst sind, sind sie auch für das Wohnmobil beitragspflichtig“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Allerdings sind Wohnwagen nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. „Bei einem Dauercampingplatz wäre dies der Fall“, so Jontofsohn-Birnbaum.

Die Expertin rät: „Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung beantragen.“ Für Personen, die auf einem Dauercampingplatz gemeldet sind und bereits den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung bezahlen, kommt auch ein Antrag auf Befreiung ihrer Nebenwohnung in Betracht. Der Wohnwagen gilt in diesem Fall als Nebenwohnung. Der Antrag auf Befreiung kann auf der Website des Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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