Rundfunkbeitrag: Infos zur Beitragspflicht für die Nebenwohnung

Pressemitteilung vom
Der Antrag auf Befreiung sollte zeitnah zum Einzug gestellt werden
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Immer häufiger arbeiten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner in unterschiedlichen Städten und eine Person zieht in eine Nebenwohnung. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Rundfunkbeitrag dann noch einmal gezahlt werden muss. „Beide Partner können sich von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen, wenn sie auch gemeinsam in der Hauptwohnung gemeldet sind“, erklärt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät allen Neumietern von Nebenwohnungen, die Befreiung innerhalb von drei Monaten nach Einzug beim Beitragsservice zu beantragen. „Stellen die Zweitwohnungsbesitzer den Antrag erst später, erfolgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung“, so die Juristin.

Wer in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt hatte und keine Befreiung erhalten hat, sollte nochmal aktiv werden. Denn bislang war eine Befreiung nur für die Personen möglich, die mit ihrem Hauptsitz beim Beitragsservice angemeldet waren. Seit November 2019 können auch deren Ehe- und eingetragenen Lebenspartner eine Befreiung beantragen.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung zum 1. November das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen geändert. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 (AZ BvR 1675/16), wonach Besitzer von Nebenwohnungen als benachteiligt angesehen wurden, wenn sie den Antrag nicht stellen können.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

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