Rundfunkbeitrag: Darf man bald auch in bar bezahlen?

Pressemitteilung vom
Diese Grundsatzfrage muss das Gericht klären
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Immer wieder melden sich verärgerte Beitragszahler bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sie kritisieren, dass der Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlt werden kann. In dieser Angelegenheit klagten zwei Beitragspflichtige bis zum Bundesverwaltungsgericht, das schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. „Der EuGH urteilte, dass der Staat seine Behörden dazu verpflichten kann, Bargeldzahlungen anzunehmen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Allerdings liege es auch im öffentlichen Interesse, dass Zahlungen an amtliche Stellen nicht selbst zu hohe Verwaltungskosten hervorriefen. Und das könnte dem EuGH zufolge wiederum eine Beschränkung der Barzahlungen rechtfertigen.

„Der Europäische Gerichtshof legt sich nicht fest“, so die Verbraucherschützerin. „Der Fall geht jetzt zurück ans Bundesverwaltungsgericht, das nun konkret entscheiden muss, ob die Kläger künftig bar bezahlen dürfen.“ Bis zu dieser Entscheidung ändert sich vorerst nichts. Der Beitrag ist weiterhin bargeldlos per Überweisung oder per Bankeinzug zu entrichten. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt derzeit ausschließlich online. Auf der Homepage kann für Anfragen ein Online-Formular genutzt werden.

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