Produkt kaputt und nun?

Pressemitteilung vom
Umfrage der Verbraucherzentralen zu Gewährleistung und Garantie

Umfrage der Verbraucherzentralen zu Gewährleistung und Garantie

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Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. "Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet", sagt Daniela Czekalla von der Verbraucherzentrale Bayern.

Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. "Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen", erklärt Rechtsexpertin Czekalla. "Immer wieder kommt es aber vor, dass sie Kunden an den Hersteller verweisen. Oder es wird behauptet, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten." Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf gilt eine Beweislastumkehr. In diesem Zeitraum ist es der Händler, der beweisen muss, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag. Die Umfrage zu Gewährleistung und Garantie läuft bis 31. August. Sie ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de abrufbar und liegt in den Beratungsstellen aus.

Die Aktion wird im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

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