Online-Shopping per Nachnahme birgt Risiken

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Alternativen
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Online einzukaufen ist hierzulande sehr beliebt. Viele Verbraucher nutzen beim Online-Shopping die Möglichkeit, per Nachnahme zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass diese Bezahlweise grundsätzlich Risiken birgt. „Faktisch bestellt der Verbraucher hier dennoch auf Vorkasse, denn er kann nicht sicher sein, dass die bestellte Ware auch tatsächlich im Paket ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Der Empfänger hat an der Haustür kein Recht darauf, die bestellte Ware zu prüfen.“

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, wenn möglich per Rechnung, Kreditkarte oder Bankeinzug zu bezahlen. Verbraucher können so das Risiko vermeiden, trotz Zahlung keine Ware zu erhalten. Der Empfänger hat die Möglichkeit, die Forderung erst zu bezahlen, wenn die Ware eingetroffen ist. Wer seine Rechnung per Einzugsermächtigung begleicht, kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprechen. Das Kreditinstitut holt den Betrag dann für den Käufer zurück. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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