Nicht leichtgläubig spenden

Pressemitteilung vom
Vorsicht vor Werbepost, die allein auf Gefühle zielt
Off

Ob ein Aufruf per Brief, in Internetportalen oder via Social-Media-Kanälen: In der Zeit vor Weihnachten häufen sich alle Varianten des Spendensammelns. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich vor einer Spende über die jeweilige Organisation eingehend zu informieren. Skepsis ist stets geboten, wenn die Werbepost - statt Daten und Fakten zu bieten - allein auf Gefühle zielt. Auch eine eigene Homepage ist kein Garant für die Seriosität einer Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck erwecken. Doch besser ist es, hinter die Kulissen zu blicken und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie eine ordentliche Adresse genannt sind.

Zur Vorsicht rät Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern auch bei Fördermitgliedschaften: „Dabei bindet sich der Spender oft lange, und ein Großteil des Geldes deckt häufig Ausgaben für Werbung und Verwaltung.“ Eine Orientierung im Spendendschungel bietet das vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergebene Spenden-Siegel. Weitere Tipps gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.