Zeitlimit für Restaurantbesuche: Ist das erlaubt?

Pressemitteilung vom
Experteninterview mit Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern
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Frau Halm, immer mehr Restaurants geben Time-Slots für eine Reservierung vor. Was bedeutet das für Gäste?

Ein Time-Slot ist häufig auf eineinhalb oder zwei Stunden begrenzt. Gerade sehr beliebte Gaststätten geben gerne einen konkreten Zeitraum vor, für den ein Tisch reserviert werden kann. Auch wenn das für Gäste ärgerlich ist, für die Gastronomen bedeutet das mehr Planungssicherheit und gegebenenfalls mehr Umsatz.


Ist das rechtlich erlaubt? Und was ist, wenn man am Ende des Zeitfensters noch nicht mit der Nachspeise fertig ist?

Solche Einschränkungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie vorher angekündigt werden. Wenn man weiß, dass die Reservierung nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, kann man sich entscheiden: Besuche ich das Restaurant trotzdem oder gehe ich lieber in ein anderes.

Wer kurz vor Ablauf des Zeitfensters noch etwas bestellen möchte, sollte mit der Bedienung klären, ob das in Ordnung ist. Vielleicht gibt es anschließend keine weitere Reservierung. Dann ist es in der Regel kein Problem länger sitzen zu bleiben.

Ob man tatsächlich den Platz räumen muss, wenn es eine nachfolgende Reservierung gibt und der Reservierungszeitraum abgelaufen ist, wurde noch nicht gerichtlich geklärt.


Einige Restaurants verlangen auch eine „No-Show“-Gebühr. Was ist das und ist das zulässig?

Unter einer No-Show-Gebühr versteht man einen Betrag, den der Wirt verlangt. Und zwar dann, wenn Gäste trotz einer Reservierung nicht erscheinen, ohne vorher rechtzeitig storniert zu haben. Dabei kann es sich um einen festen oder einen gestaffelten Betrag handeln. Häufig gibt es diese Gebühr im Rahmen von Online-Reservierungen bei teuren Restaurants mit festen Menüs.

Wenn der Gast nicht fristgemäß abgesagt hat, verstößt er gegen seine vorvertraglichen Pflichten. Dem Gastronomen steht ein Schadensersatz zu. Allerdings muss der Gast im Vorfeld auch wirklich klar und deutlich auf die Folgen hingewiesen worden sein.

Auch in anderen Branche kann es No-Show-Gebühren geben, zum Beispiel bei Kosmetikdienstleistungen, beim Friseur oder in der Hotelbranche.


Zum Abschluss noch eine letzte Frage: Zahlt der Letze wirklich die Zeche?

Nein, hier muss sich keiner Sorgen machen. Jeder Gast schließt seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab. Das heißt, jeder muss auch nur das zahlen, was er selbst bestellt hat. Es kann jedoch stressfreier sein, die ausstehenden Getränke oder Gerichte zu bezahlen und im Anschluss in der privaten Runde abzurechnen. Man will es sich ja nicht mit dem Wirt verderben.

Diese und mehr Infos rund um den Restaurantbesuch gibt es zum Nachhören in der neuen Podcastfolge „Die Verbraucherhelden: No-Show und Time-Slot beim Restaurantbesuch?“ – überall dort, wo es Podcasts gibt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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