Vorsicht vor unseriösen Elektriker-Notdiensten

Pressemitteilung vom
Darauf sollten Verbraucher achten
Off

Beschwerden über unseriöse Notdienste sind ein Dauerbrenner bei der Verbraucherzentrale Bayern. Aus aktuellem Anlass warnen die Verbraucherschützer vor unseriösen Elektriker-Notdiensten. Gerade wenn der Strom am Wochenende ausfällt, wenden sich viele an Notdienste. „Häufig kommt es vor, dass diese überhöhte Arbeits- und Anfahrtskosten berechnen. Dabei wird in einigen Fällen der Schaden nicht einmal behoben“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Möchten Kunden reklamieren, ist der Handwerker im Nachhinein nicht mehr greifbar. Die Rechtsexpertin weist darauf hin, dass unseriöse Anbieter in vielen Fällen kein Impressum auf ihrer Homepage haben und nur über eine Handynummer erreichbar sind. „Betroffene haben somit kaum Möglichkeiten, ihr Geld zurückzufordern“, so Tatjana Halm.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Auswahl eines Notdienstes darauf achten, dass eine Rufnummer mit Ortsvorwahl angegeben ist. „Kommt der Notdienst aus der Gegend, kann man verhindern, dass dieser eine lange Anfahrt in Rechnung stellt“, erläutert Tatjana Halm. Empfehlenswert ist es außerdem, vorab die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Wurde bereits ein Handwerker beauftragt, sollte die Rechnung genau geprüft werden. Zuschläge sind beispielsweise nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zulässig. Wichtig zu wissen ist, dass Verbraucher nicht verpflichtet sind, den Rechnungsbetrag sofort in bar zu bezahlen. Besteht der Handwerker auf die Barzahlung und übt Druck aus, sollte die Polizei verständigt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich im Vorfeld einen seriösen Handwerker zu suchen und dessen Kontaktdaten zu notieren. So können Betroffene verhindern, auf unseriöse Anbieter hereinzufallen. Wer Fragen zu Notdiensten hat, findet Hilfe bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern und auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.