Rundfunkbeitrag: Auch Studienanfänger und Auszubildende müssen bezahlen

Pressemitteilung vom
Hohe Nachforderungen vermeiden
Off

Mit Beginn von Studium oder Ausbildung ergeben sich für viele junge Menschen neue Verpflichtungen. Auch Studenten und Auszubildende müssen den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro bezahlen. „Pro Wohnung ist ein Beitrag zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Personen dort zusammenwohnen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Studierende und Auszubildende sollten sich zeitnah um die Ummeldung ihres Wohnsitzes oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag kümmern, rät die Expertin. Das gilt für junge Menschen aus dem In- und Ausland. So können Nachforderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio vermieden werden.

Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III bekommt, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung stellen. „Bei der Antragstellung muss der Bezug der Leistungen nachgewiesen werden, am besten mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt“, betont die Verbraucherschützerin.

Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt nach Termin in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.