Google muss Kündigungsbutton anbieten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich

Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Off

Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I (Az.: 33 O 935/23) im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, da auf der Google One-Plattform kein rechtmäßiger Kündigungsbutton bereitgestellt wurde. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit Online-Abonnements.

Google One bietet Verbrauchern über eine Webseite Abonnements für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz an. Bislang konnten Nutzer diese Verträge nur über ihr Kundenkonto kündigen, da zunächst kein entsprechender Kündigungsbutton vorhanden war.

Kündigen muss unkompliziert sein

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, äußerte sich zum Urteil: „Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss. Damit sich Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können, muss sichergestellt werden, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.