Google muss Kündigungsbutton anbieten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich

Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Off

Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I (Az.: 33 O 935/23) im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, da auf der Google One-Plattform kein rechtmäßiger Kündigungsbutton bereitgestellt wurde. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit Online-Abonnements.

Google One bietet Verbrauchern über eine Webseite Abonnements für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz an. Bislang konnten Nutzer diese Verträge nur über ihr Kundenkonto kündigen, da zunächst kein entsprechender Kündigungsbutton vorhanden war.

Kündigen muss unkompliziert sein

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, äußerte sich zum Urteil: „Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss. Damit sich Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können, muss sichergestellt werden, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.