Aufreger, Abzocke und Verbraucherfallen

Pressemitteilung vom
Womit Verbraucherinnen und Verbraucher 2023 zu kämpfen hatten
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Fakeshops, versteckte Kündigungsbuttons, Ärger bei Paketen und Briefen sowie einseitige Preiserhöhungen: Über diese Themen beschwerten sich Verbraucher im Jahr 2023 besonders häufig bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dass Anbieter ihre Preise einfach einseitig erhöhen, ist uns weiterhin ein Dorn im Auge“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Vor allem Streaming-Dienste und Fitnessstudios taten sich mit teilweise abwegigem Vorgehen hervor: So sollten etwa Kunden eines Fitnessstudios einer Preiserhöhung zustimmen, indem sie durch ein Drehkreuz am Eingang laufen.“ Oft wird Verbrauchern auch fälschlicherweise vermittelt, sie hätten neue Preise zu akzeptieren. 

Beim Dauerbrenner Fakeshops gab es 2023 eine neue Masche. Um eine vermeintliche Regionalität von Händlern vorzugaukeln, verwendeten Betreiber von Fakeshops immer öfter Webadressen wie „-berlin.de“ oder „-münchen.de“. „Verbraucher sollten das Impressum und die Rücksendeadresse eines Online-Shops genau prüfen“, rät Halm. „So können sie feststellen, wo dieser wirklich seinen Sitz hat. Sie können sich zudem eventuell hohe Versandkosten bei einer Rücksendung ersparen.“

Der Kündigungsbutton auf Unternehmenswebsites soll Verbrauchern Kündigungen erleichtern. Allerdings haben viele Anbieter diesen nicht rechtzeitig oder sehr versteckt eingerichtet. In diesem Zusammenhang hat die Verbraucherzentrale Bayern mehrere Unternehmen abgemahnt.

Probleme mit Paketen und Briefen beschäftigten die Verbraucherschützer auch im Jahr 2023 stark. Der Paketzusteller klingelte nicht, Pakete wurden überhaupt nicht zugestellt oder Briefe kamen verspätet an, lautete der Tenor zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher ein Post-Ärger-Tool eingerichtet, um Betroffene mit Informationen und Musterbriefen zu unterstützen. Es ist hier zu finden: www.verbraucherzentrale-bayern.de/post-beschwerden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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